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      Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Nachhaltigkeitsberichterstattung endgültig in der Unternehmensrealität angekommen. Nach intensiver politischer Debatte und dem Omnibus‑Verfahren der EU hat sich der Regelungsrahmen nochmals spürbar verändert: Die Schwellenwerte wurden angehoben, Fristen verschoben und Berichtspflichten vereinfacht.

      Gleichzeitig rückt für eine nun neu abgegrenzte Gruppe an Unternehmen die sogenannte zweite Welle der CSRD-Berichterstattung näher. Für diese Unternehmen stellt sich jetzt eine zentrale Frage: 

      • Was gilt künftig wirklich und wie lässt sich Nachhaltigkeit pragmatisch, prüfungsnah und mit Mehrwert umsetzen?

      Wen betrifft die zweite Welle der CSRD, was hat sich geändert - und was sind die Konsequenzen?

      Nach den Änderungen an der CSRD im Rahmen des Omnibus-I-Verfahrens sind künftig deutlich weniger Unternehmen direkt berichtspflichtig. Mit der CSRD-Änderungsrichtlinie vom 26. Februar 2026 zählen zur sogenannten zweiten Welle sehr große, auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die

      • mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt beschäftigen und
      • über 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse erzielen.

      Für diese Unternehmen beginnt die verpflichtende CSRD-Berichterstattung erstmals für das Geschäftsjahr 2027 (Bericht in 2028).

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      Die Publikation ordnet aktuelle ESG‑Anforderungen ein und zeigt ihre konkreten Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen. 

      ESRS-Standards werden vereinfacht: Das sind die Details

      Neben dem Rechtsrahmen werden auch die anzuwendenden Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vereinfacht: Weniger Datenpunkte und eine methodisch simplere doppelte Wesentlichkeitsanalyse zeichnen sich als wichtigste Änderungen ab. Was sich jedoch nicht geändert hat:

      • Nachhaltigkeitsinformationen sind weiterhin Teil des Lageberichts.
      • Die Analyse von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) bleibt das inhaltliche Fundament.
      • Daten müssen vollständig, nachvollziehbar und prüfungssicher sein (auch wenn die Prüfungstiefe bei begrenzter Sicherheit verbleiben wird).

      Der Kreis der verpflichteten Unternehmen ist kleiner geworden. Die Anforderungen für jene, die berichten müssen, bleiben jedoch anspruchsvoll und erfordern einen durchdachten Ansatz, klare Prioritäten und belastbare Prozesse.

      Gerade für große mittelständische und familiengeführte Unternehmen sind effiziente Abläufe und Augenmaß gefragt, damit die ESG-Berichterstattung kein Selbstzweck bleibt, sondern zur tragfähigen Grundlage für Resilienz, Effizienz und Wertsteigerung wird. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf:

      • Fokussierung auf Wesentliches statt Datensammlung um jeden Preis,
      • integriertes ESG-Datenmanagement, das Berichterstattung, Banken- und Geschäftspartner-Ratings und weitere regulatorische Anforderungen verbindet,
      • standardisierte, wiederholbare Prozesse, die auch prüfungssicher funktionieren, und
      • Technologie- und KI-gestützte Lösungen, um Aufwand zu reduzieren und Qualität zu erhöhen.

      Wie wir Sie unterstützen

      Sehen Sie die CSRD nicht als Pflichterfüllung, sondern als Chance: effizient umgesetzt, strategisch gedacht und mit echtem Mehrwert für Ihr Unternehmen.

      Unsere Expert:innen unterstützen Sie über alle ESG-Reporting-Ebenen hinweg, um den Übergang zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung so reibungslos und vorteilhaft wie möglich zu gestalten. 

      Unsere modularen Projektansätze richten sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen – praxisnah, flexibel und technologiegestützt. Damit Sie genau die Unterstützung bekommen, die Sie wirklich weiterbringt. 

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