Neben dem Rechtsrahmen werden auch die anzuwendenden Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vereinfacht: Weniger Datenpunkte und eine methodisch simplere doppelte Wesentlichkeitsanalyse zeichnen sich als wichtigste Änderungen ab. Was sich jedoch nicht geändert hat:
- Nachhaltigkeitsinformationen sind weiterhin Teil des Lageberichts.
- Die Analyse von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) bleibt das inhaltliche Fundament.
- Daten müssen vollständig, nachvollziehbar und prüfungssicher sein (auch wenn die Prüfungstiefe bei begrenzter Sicherheit verbleiben wird).
Der Kreis der verpflichteten Unternehmen ist kleiner geworden. Die Anforderungen für jene, die berichten müssen, bleiben jedoch anspruchsvoll und erfordern einen durchdachten Ansatz, klare Prioritäten und belastbare Prozesse.
Gerade für große mittelständische und familiengeführte Unternehmen sind effiziente Abläufe und Augenmaß gefragt, damit die ESG-Berichterstattung kein Selbstzweck bleibt, sondern zur tragfähigen Grundlage für Resilienz, Effizienz und Wertsteigerung wird. Erfolgreiche Unternehmen setzen auf:
- Fokussierung auf Wesentliches statt Datensammlung um jeden Preis,
- integriertes ESG-Datenmanagement, das Berichterstattung, Banken- und Geschäftspartner-Ratings und weitere regulatorische Anforderungen verbindet,
- standardisierte, wiederholbare Prozesse, die auch prüfungssicher funktionieren, und
- Technologie- und KI-gestützte Lösungen, um Aufwand zu reduzieren und Qualität zu erhöhen.