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      Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 den Entwurf der Delegierten Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht veröffentlicht.

      Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte ihre Entwürfe für die überarbeiteten Exposure Drafts (ED) nach Berücksichtigung der Kommentare aus der öffentlichen Konsultation als sogenannten „Technical Advice“ an die EU-Kommission am 3. Dezember 2025 übergeben (wir berichteten in EAN 52/2025). Nach der Konsultation mit einer Reihe von Interessengruppen hat die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den technischen Empfehlungen der EFRAG vorgenommen, mit dem vorrangigen Ziel, die Anwendung der Standards zu erleichtern, indem bestimmte Bestimmungen präzisiert und den Unternehmen gewisse zusätzliche Flexibilitäten eingeräumt werden. Die diesbezüglichen Änderungen betreffen u.a. folgende Punkte:

      • Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsbeurteilung
      • „Fair Presentation“
      • Aggregations- und Disaggregationsgrad
      • Auslassung von Informationen in bestimmten Fällen
      • Erwartete finanzielle Auswirkungen
      • Berichtsgrenzen für Treibhausgasemissionen
      • Mikroplastik
      • Emission von Schadstoffen
      • Besonders besorgniserregende Stoffe
      • Vorfälle im Bereich der Menschenrechte und Diskriminierung
      • Vermögensverwaltungsaktivitäten

      Der Entwurf für die Delegierte Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung soll ein einfaches und standardisiertes Rahmenwerk für diejenige Unternehmen bereitstellen, die keinen verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten unterliegen, bietet. Die Standards sind darauf ausgelegt, dem sogenannten „Trickle-down-Effekt“ der Berichterstattung in der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken, indem er die Informationen begrenzt, die für die Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Wertschöpfungskette verlangt werden dürfen, die nicht mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen.

      Mit den Veröffentlichungen beginnt eine jeweils vierwöchige Konsultationsfrist, die am 3. Juni 2026 endet.

      Die Texte der Entwurfsfassung für die überarbeiteten ESRS können hier und die der Entwurfsfassung für den Freiwilligen Standard können hier heruntergeladen werden.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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      Themensammlung der Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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