Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat heute ihre Entwürfe für die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nach Berücksichtigung der Kommentare aus der öffentlichen Konsultation als sogenannten „technical advice“ an die EU-Kommission übergeben.
Am 31. Juli 2025 veröffentlichte die EFRAG die Exposure Drafts (EDs) zu den zwei übergreifenden und zehn themenspezifischen ESRS sowie zum überarbeiteten Glossar („Annex II“) (wir berichteten in EAN 36/2025). Die Entwürfe wurden vor dem Hintergrund des ersten EU-Omnibus-Pakets entwickelt und sehen weitreichende Anpassungen am bestehenden Set 1 der ESRS vor.
Die von der EFRAG zur Konsultation veröffentlichten Änderungsvorschläge beruhen auf sechs konzeptionellen Hebeln, mit denen eine Vereinfachung der ESRS erreicht werden soll:
- Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
- Verbesserung der Lesbarkeit/Prägnanz von Nachhaltigkeitsberichten und bessere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung insgesamt
- Grundlegende Überarbeitung der Beziehung zwischen den Mindestangabepflichten (MDRs) aus ESRS 2 und deren Spezifikationen in den themenspezifischen Standards
- Verbesserte Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Standards
- Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (insbesondere ISSB Standards)
- Einführung diverser weiterer vorgeschlagener Erleichterungen, insbesondere einer signifikanten Reduktion der geforderten Datenpunkte
Um Rechtskraft zu erlangen, müssen die Änderungen an den ESRS, ggf. mit weiteren Anpassungen durch die EU-Kommission, in Form einer Delegierten Verordnung verabschiedet werden.
Die Entwürfe der überarbeiteten ESRS sind auf der Internetseite der EFRAG veröffentlicht. Die EFRAG wird am 4. Dezember 2025 in einem Meeting über die Entwürfe berichten.
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