Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat am 16. März 2026 die Änderung des Anwendungshinweises AH 5 zu DRS 20 verabschiedet. Gegenstand der Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer des AH 5 um ein Jahr. Der AH 5 behandelt sowohl die Wechselwirkungen zwischen den in DRS 20 verankerten Grundsätzen ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und den Berichtsanforderungen der ESRS als auch die Frage, welches Geschäftsjahr als erstes Jahr des Zeitraums gilt, für den die Übergangsregelungen der ESRS Anwendung finden.
Der genehmigte Änderungstext ist vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen als near final draft öffentlich zugänglich. Er entspricht bis auf Ergänzungen zum aktuellen Stand der Änderung der CSRD durch die Richtlinie (EU) 2026/470 und der Aktualisierung des Betrachtungszeitpunkts dem Entwurf zur Änderung des AH 5, über den wir in unserem EAN 03/2026 vom 2. Februar berichtet haben.