Das DRSC hat am 30. Januar 2026 den Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, die Geltungsdauer von Anwendungshinweis AH 5 um ein Jahr zu verlängern. AH 5 behandelt sowohl die Wechselwirkungen zwischen den in DRS 20 verankerten Grundsätzen ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und den Berichtsanforderungen der ESRS als auch die Frage, welches Geschäftsjahr als erstes Jahr des Zeitraums gilt, für den die Übergangsregelungen der ESRS Anwendung finden.
Ursprünglich hatte AH 5 eine befristete Geltung, weil die in der CSRD geänderte Bilanzrichtlinie in Deutschland bis Ende 2024 nicht umgesetzt war, was in der Praxis zu Unsicherheiten führte. In Erwartung einer Umsetzung im Jahr 2025 war der Hinweis auf Geschäftsjahre beschränkt, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen und spätestens vor dem 1. Januar 2025 starten. Da die Umsetzung auch 2025 nicht abgeschlossen wurde, ist eine um ein weiteres Jahr verlängerte Geltungsdauer des Anwendungshinweises erforderlich.
Der gemeinsame Fachausschuss des DRSC bittet alle interessierten Personen und Organisationen um Stellungnahme bis zum 2. März 2026.
Der Entwurf ist hier zugänglich.