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      Der Gemeinsame Fachausschuss (GFA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 10. März den Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 beschlossen. Dem war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen (wir berichteten in den Express Accounting News 06/2025).

      Der Anwendungshinweis behandelt die Frage, wie die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung des DRS 20 mit den Berichtsanforderungen der ESRS interagieren. Dies ist für Unternehmen relevant, die freiwillig eine nichtfinanzielle Konzernerklärung unter Beachtung der ESRS erstellen.

      Gegenüber dem Konsultationsentwurf wurden Änderungen beschlossen: Hinsichtlich der Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten, wenn ein Nachhaltigkeitsbericht ohne gesetzliche Verpflichtung aufgestellt wurde, wird im Anwendungshinweis nur noch auf eine ähnlich gelagerte Frage in der „EFRAG ESRS Q&A Platform Compilation of explanations“ verwiesen. Eine konkrete Auslegung unterbleibt.

      Der vom GFA beschlossene Text ist als near final draft – vorbehaltlich redaktioneller Änderungen – über die Pressemitteilung des DRSC zugänglich.

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