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      Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 28. Januar 2025 einen Konsultationsentwurf für einen Anwendungshinweis zu DRS 20 (E-DRSC AH 5) veröffentlicht.

      Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und war bis Anfang Juli 2024 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Dies ist in Deutschland noch nicht erfolgt. Für Unternehmen, die dennoch freiwillig die ESRS als Rahmenwerk für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung anwenden wollen, ergibt sich zum einen die Frage, wie die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung (DRS 20, Tz. 12 bis 35) mit den Berichtsanforderungen der ESRS des Set 1 interagieren. Zum anderen stellt sich die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangserleichterungen der ESRS gelten. Der Konsultationsentwurf für einen Anwendungshinweis geht auf diese Fragestellungen ein.

      Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC bittet alle interessierten Personen und Organisationen um Stellungnahme bis zum 26. Februar 2025.

      Der Konsultationsentwurf ist über die Pressemeldung des DRSC zugänglich.

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