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      Gemeinnützige Einrichtungen stehen heute vor immer vielfältigeren und komplexeren Aufgaben. Gleichzeitig rücken sie zunehmend in den Fokus der Betriebsprüfung und des öffentlichen Interesses. Auch die Zahl relevanter Gerichtsurteile, die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit gemeinnütziger Organisationen haben, nimmt stetig zu. Mit unserem neuen Newsletter „Kompass Gemeinnützigkeit“ halten wir Sie über aktuelle steuerliche und rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden, die für gemeinnützige Einrichtungen besonders wichtig sind. 

      Wir informieren Sie regelmäßig über neue Urteile, Gesetzesänderungen und Trends, damit Sie bestens aufgestellt sind.

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      Kompass Gemeinnützigkeit: Aktuelle Artikel

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      Mehr Flexibilität und neue Freigrenzen für gemeinnützige Organisationen ab dem Jahr 2026.

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      Die neue Wohngemeinnützigkeit nach § 52 Absatz 2 Nummer 27 AO als Lösung für die Gemeinnützigkeit des betreuten Wohnens?

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      Nur steuerlich relevante E-Mails sind bei Prüfungen vorzulegen – worauf gemeinnützige Organisationen achten sollten.

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      Bei verspäteter Vermögensverwendung droht eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Nachversteuerung.


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      Das Zuwendungsempfängerregister bringt ab 2025 neue Erleichterungen und Pflichten für Auslandsspenden und Mittelweiterleitungen.

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      Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft die Zulässigkeit der Gemeinnützigkeit von Servicegesellschaften nach § 57 Absatz 3 Abgabenordnung (AO).

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      Lesen Sie die gesamte Ausgabe des monatlichen Newsletter "Kompass Gemeinnützigkeit" (PDF)


      Ihre Ansprechperson

      Steffen Döring

      Partner, Head of Public Sector Tax

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft