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Auch dieses Jahr stellen wir Ihnen unseren IFRS-Muster-Konzernabschluss (MKA) 2025 zur Verfügung.

Der IFRS-Muster-Konzernabschluss 2025 bildet einen Abschluss eines fiktiven, weltweit tätigen Industriekonzerns ab, der weder im Finanzdienstleistungs- noch im Versicherungssektor operiert. Der Abschluss berücksichtigt sämtliche Anforderungen der IFRS® Accounting Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Ergänzend bietet der MKA 2025 Hinweise zu möglichen Darstellungsoptionen, erörtert Auslegungsfragen und zeigt praxisrelevante Beispiele für aktuell geltende Angabeanforderungen.



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IFRS-Muster-Konzernabschluss 2025

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Klarheit und Konnektivität in der Berichterstattung: So erzählen Sie eine klare, kohärente und konsistente Geschichte

Investoren, Aufsichtsbehörden und weitere Abschlussadressaten verlassen sich darauf, dass Abschlüsse entscheidungsnützliche Informationen liefern, und das insbesondere in Zeiten makroökonomischer Unsicherheiten. Sie wollen verstehen, wie ein Unternehmen von geopolitischen Entwicklungen, klimabezogenen Aspekten oder volatilen Marktbedingungen betroffen ist, wie es auf die Herausforderungen reagiert und welche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen wurden.

Unter Berücksichtigung der Adressatenbedürfnisse muss ein Abschluss die spezifischen Umstände des Unternehmens abbilden, etwaige Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung seiner Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen berücksichtigen sowie relevante Anhangangaben liefern.

Wenn über Aspekte berichtet wird, die Schwankungen bei der Unternehmensentwicklung hervorrufen können – wie klimabezogene Chancen und Risiken oder andere Unsicherheiten – ist die Konnektivität zu anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung (Lagebericht, Nachhaltigkeitsberichterstattung) besonders wichtig. Um kritische Anfragen von Abschlussadressaten zu vermeiden, muss ein Unternehmen sicherstellen, dass die an unterschiedlichen Stellen vermittelten Einblicke im Einklang miteinander stehen.

Was ist neu im Jahr 2025?

Der Musterkonzernabschluss berücksichtigt die neuen und geänderten Standards, die für am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Im Fokus stehen unter anderem:

  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7):

Die 2024 anwendbare Erleichterung, Vergleichsinformationen und bestimmte quantitative Angaben zum Anfang der Berichtsperiode wegzulassen, steht nicht mehr zur Verfügung. Unternehmen müssen nun Vergleichsinformationen und alle geforderten Angaben vollständig darstellen.

  • Pillar 2-Mindestbesteuerung:

Die neuen Regelungen sind komplex und die Betroffenheit eines Unternehmens ist nicht leicht zu bestimmen. Entscheidend ist, dass der Abschluss die Auswirkungen der Ergänzungsbesteuerung sachgerecht abbildet und adressatengerechte Informationen bereitstellt.

Nutzen Sie den MKA 2025 als kompakte Unterstützung für die Erstellung Ihres Konzernabschlusses.