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Auch dieses Jahr stellen wir Ihnen unseren IFRS-Muster-Konzernabschluss (MKA) 2024 zur Verfügung. 

Bei unserem IFRS-Muster-Konzernabschluss 2024 handelt es sich um einen exemplarischen Abschluss eines fiktiven Weltkonzerns, der weder in der Finanzdienstleistungs- noch in der Versicherungsbranche tätig ist. Dabei berücksichtigt der Abschluss die Anforderungen der IFRS® Accounting Standards für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Der MKA 2024 bietet Ihnen zusätzlich zahlreiche Hinweise zu Darstellungsoptionen und weiterführende Informationen zu Auslegungsfragen. 



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IFRS-Muster-Konzernabschluss 2024

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Klare und konsistente Berichterstattung; klimabezogene Aspekte im Fokus

Weiterhin sorgen geopolitische Entwicklungen, Naturkatastrophen, klimabezogene Auswirkungen und Inflationsdruck für ein hohes Maß an wirtschaftlichen Unsicherheiten. Unternehmen stehen einer Vielzahl an Problemen und Risiken gegenüber, die auch die Finanzberichterstattung herausfordernder machen. Klare und konsistente Berichterstattung ist umso wichtiger, um diese Hürden zu meistern.

Der MKA 2024 legt wieder einen besonderen Fokus auf klimabezogene Aspekte. Investoren und Regulierungsbehörden wollen verstehen, wie sich Klima-Risiken und -Chancen auf die Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens ausgewirkt haben und auswirken werden. Der Muster-Abschluss enthält Angaben zu klimabezogenen Risiken und Aspekten am Beispiel biologischer Vermögenswerte, Sachanlagen, Wertminderungstests und Emissionsprogrammen.

Im IFRS-Muster-Konzernabschluss 2024 thematisieren wir die folgenden Neuerungen:

  • Schulden richtig als kurz- oder langfristig einstufen und über Nebenbedingungen (Covenants) berichten: Welche Änderungen sind zu beachten? 
  • Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Welche neuen Angabepflichten ergeben sich daraus?
  • Welche Auswirkungen auf die Segmentberichterstattung hat die IFRS IC Agenda-Entscheidung Disclosure of Revenues and Expenses für Reportable Segments (IFRS 8)?
  • Wie könnte sich die Reform des internationalen Steuersystems zur globalen Mindestbesteuerung auf den Abschluss auswirken? 

Die Anforderungen aus IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss (anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen) sind in dem diesjährigen IFRS-Muster-Konzernabschluss nicht enthalten. In unserem Talkbook aus dem Juni 2024 können Sie sich über die wesentlichen Änderungen (z. B. in der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und zu neuen Anhangangaben der sog. management-defined performance measures (MPMs)) informieren.