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Mit ihrem Paket zum digitalen Finanzwesen 2020 hat die Europäische Kommission neue Schwerpunkte für den Finanzmarktplatz Europa gesetzt:

a) Strategie für ein digitales Finanzwesen,

b) Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie

c) Gesetzgebungsvorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme.

Mit dem erklärten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Europas zu stärken, dabei aber auch Verbraucherschutz und Finanzstabilität zu erhalten, wurde unter anderem die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) auf den Weg gebracht.

Anforderungen der neuen Regulierung

Die Europäische Union positioniert sich mit der MiCAR erstmals auf dem Zukunftsmarkt für Kryptowerte und schafft einheitliche Regeln für alle Marktakteure. Mit der MiCAR werden verschiedene Arten digitaler Darstellungen von Werten oder Rechten, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) elektronisch übertragen und gespeichert werden können, geschaffen. Die vermögenswertreferenzierten Token (ART), E-Geld-Token (EMT) oder anderen Kryptowerte wie Utility-Token sind auf Blockchain-basierten Marktplätzen handelbar. Die regulatorisch notwendigen Kryptowert-Whitepaper der regulierten Kryptowerte informieren Interessierte und Besitzer:innen der Kryptowerte u. a. über den Emittenten und über das Projekt.

Die MiCAR reguliert sowohl die Emittenten als auch die Kryptowerte-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, kurz CASP), die z. B. den Handel von Token gegen Euros oder die Verwahrung ermöglichen. Damit schafft die MiCAR einen sicheren Rechtsrahmen für die Emission, den An- und Verkauf, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten, die keine MiFID-Finanzinstrumente sind. Emittenten von Kryptowerten und CASP werden durch die MiCAR zu Finanzdienstleistern. Die Vorgaben der MiCAR sind gegenüber den bestehenden europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie den nationalen Gesetzgebungen abzugrenzen.

Möglichkeiten und Herausforderungen der MiCAR

Die MiCAR schafft ein europaweites Zulassungssystem und gibt Agierenden im Krypto-Universum erstmals europaweite Rechtssicherheit. Alle Marktakteurinnen und -akteure mit einem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben die Möglichkeit, eine MiCAR-Lizenz zu erhalten. Das mit der Lizenz mögliche Passporting ermöglicht den europaweiten Vertrieb der emittierten Kryptowerte bzw. die europaweite Ausdehnung der Geschäftstätigkeit. Die Vorteile der Lizenz sind für die Marktakteurinnen und -akteure  jedoch sowohl mit der Einhaltung von Transparenz- und Offenlegungspflichten als auch mit Verpflichtungen zum Schutz der Verbraucher:innen und zur Verhinderung von Marktmissbrauch verbunden.

Die MiCAR stellt auch Institute, die bereits über eine nationale Zulassung nach dem KWG verfügen, vor umfassende Herausforderungen. Diese müssen entsprechende Notifizierungsverfahren durchlaufen und dabei spezifische Anforderungen der MiCAR (und konkretisierender RTS) bspw. an Business Continuity Management erfüllen. Damit macht die MiCAR auch eine Weiterentwicklung der Verwaltungspraxis der BaFin erforderlich. Institute sollten hierzu frühzeitig den Dialog mit den Aufsichtsbehörden suchen. 

Seit dem 30. Juni 2024 ist die MiCAR für Stablecoins und wertreferenzierte Token in Kraft. 

Für alle anderen Anwendungsbereiche (insbesondere die Regulierung von CASP) tritt sie zum 30. Dezember 2024 in Kraft.

Chancen der Regulierung

Die MiCAR ist deutlich mehr als nur die EU-weite Regelung von Geschäftsmodellen und Dienstleistungen, die in Deutschland bereits auf nationaler Ebene grundsätzlich möglich sind. Die MiCAR schafft einen europäischen Binnenmarkt für Kryptowerte-Dienstleistungen mit 448 Millionen Bürger:innen. Damit eröffnet die MiCAR den größten adressierbaren Markt für Kryptowerte und mit diesen verbundene Dienstleistungen. Die EU bietet somit – für regulierte Institute und Agierende– zukünftig den attraktivsten und relevantesten Markt für Kryptowerte weltweit. Der Wettbewerb für die Emission von Kryptowerten und für Kryptowerte-Dienstleistungen innerhalb der EU und damit auch innerhalb Deutschlands gewinnt damit an Dynamik.

Zusätzlich wird es spannend sein zu beobachten, ob die MiCAR vornehmlich für Stablecoins und die EU-weite Erbringung von Krypto-Dienstleistungen oder auch für die Emission von neuen Kryptowerten wie vermögenswertreferenzierten Token oder E-Geld-Token genutzt werden wird.

Wir unterstützen Sie

Wir begleiten Sie bei der passgenauen Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen. Wir bringen dabei sowohl unsere Erfahrungen aus etablierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten als auch unsere Expertise zu den Besonderheiten von Marktteilnehmenden im Krypto-Universum mit ein.

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