Bereits seit 2014 sind die Neufassung der Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie 2014/65/EU, MiFID II) sowie die ergänzende Verordnung ((EU) 600/2014, MiFIR) in Kraft. Seit Januar 2018 sind die Regelungen der MiFID II und MiFIR sowie der entsprechenden delegierten Rechtsakte und nationalen Umsetzung verpflichtend anzuwenden.
Übergeordnete Ziele der Aufsicht sind hierbei die Verbesserung des Anlegerschutzes, die Erhöhung der Markttransparenz und die Stärkung der Marktinfrastruktur.