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Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von kirchlichen Organisationen ist ein wesentliches Element der kirchlichen Governance. Im Unterschied zu den Instrumenten „Internes Kontrollsystem“, „Risikomanagement“ und „Interne Revision“, bei denen regelmäßig Mitarbeitende der kirchlichen Organisation tätig werden, ist für die Prüfung des Jahresabschlusses häufig ein externer Prüfer, der Abschlussprüfer, verantwortlich. Die Ergebnisse hieraus, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie Testat des Abschlussprüfers stellen eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage einer kirchlichen Organisation dar. Dabei wird auch geprüft, ob gesetzliche und satzungsmäßige Vorschriften eingehalten wurden sowie Kontrollen wirksam sind. Übrigens, die Jahresabschlussprüfung kann um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der operativen Führung ergänzt werden.

Auf diese Weise wird Transparenz zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der kirchlichen Organisation erzeugt. Durch Gegenüberstellung mit anderen kirchlichen Organisationen kann im nächsten Schritt Vergleichbarkeit hergestellt werden. Die Berichterstattung über kirchliche Aktivitäten und die wirtschaftliche und finanzielle Lage schafft damit Vertrauen bei allen Interessenten. Zu den Interessenten für die genannten Ergebnisse gehören unter anderem die Aufsichtsgremien (z. B. der Vermögensverwaltungsrat, das Rechnungsprüfungsamt), die Mitarbeitenden der kirchlichen Organisation, deren Mitglieder, alle Unternehmen und Organisationen, die in geschäftliche Beziehung zu der kirchlichen Organisation treten, sowie die Finanzbehörden.

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