Nach einer langen, politisch unklaren Phase wurde Ende 2022 die EU-Richtlinie zur Implementierung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) verabschiedet. Den auf das BEPS-Projekt der OECD zurückgehenden Neuerungen liegen Musterregelungen zugrunde, die kurz vor Weihnachten 2021 von der OECD vorgestellt wurden und die im Hinblick auf die Komplexität über die bisherigen BEPS-Maßnahmen (z. B. Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschranke) weit hinausgehen. Ziel dieser Regelungen ist es, eine globale effektive Mindestbesteuerung von 15 % sicherzustellen und damit aggressive Steuergestaltungen unattraktiv zu machen.

Betroffen sind all jene Unternehmen, die zu einer multinationalen Gruppe mit weltweit mindestens 750 Millionen Euro konsolidiertem Jahresumsatz gehören. Die Mindestbesteuerung soll durch eine Ergänzungssteuer (Top-up Tax) sichergestellt werden. Zu diesem Zweck wird zunächst der effektive Steuersatz (Effective Tax Rate, ETR) sämtlicher in einem Staat ansässiger Konzerngesellschaften (jurisdictional blending) ermittelt und mit dem Mindeststeuersatz von 15 % verglichen. Liegt der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion oder mehreren Jurisdiktionen unter dem Mindeststeuersatz, wird für die betroffenen Jurisdiktionen eine Ergänzungssteuer in jener Höhe fällig, die für das Erreichen der Mindestbesteuerung erforderlich ist.

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Regelungen bis Ende 2023 in nationales Recht zu implementieren und die umfangreichen Neuerungen bereits ab dem Jahr 2024 anzuwenden. Angesichts der immensen Komplexität dieses neuen Steuerregimes laufen die Vorbereitungen bei vielen Unternehmen bereits auf Hochtouren.

Wesentliche Neuerungen

  • IFRS als (häufige) Ausgangsbasis: Mit der globalen Mindestbesteuerung wird ein neuartiges Steuerregime geschaffen, das sich vom bisherigen Körperschaftsteuerrecht deutlich unterscheidet. Ausgangsbasis ist
    z. B. der Rechnungslegungsstandard des Konzernabschlusses, sodass den IFRS in der Steuerpraxis eine wesentlich zentralere Bedeutung zukommen wird.
  • Loslösung vom nationalen Steuerrecht: Um eine einheitliche Definition des Effektivsteuersatzes zu gewährleisten, löst sich die globale Mindestbesteuerung weitgehend vom nationalen Körperschaftsteuerrecht. Ähnlich der in Österreich bekannten Mehr-Weniger-Rechnungen sehen die Musterregelungen mehr als 100 Anpassungen vor, die es vorzunehmen gilt.
  • Latente Steuern: Diese Anpassungen betreffen nicht nur den Gewinn/Verlust (häufig nach IFRS), sondern auch den bilanziell ausgewiesenen Steueraufwand inklusive der latenten Steuern, deren Verständnis damit zukünftig auch aus rein steuerrechtlicher Sicht von großer Relevanz sein wird.
  • Safe Harbours: Kurz vor Weihnachten 2022 hat die OECD ein weiteres Regelungspaket veröffentlicht, in dem auch Erleichterungen („Safe Harbours“) vorgesehen sind. Dabei erfolgt eine enge Anlehnung an das Country-by-Country Reporting, dem dadurch künftig eine noch größere praktische Relevanz zukommen wird.

Praktische Herausforderungen

  • Konzernrechnungslegungs- und konsolidierungsprozess: Da Ausgangsbasis der Berechnungen ein vollwertiger Einzelabschluss auf Basis des Konzernrechnungslegungsstandards ist, kommt dem Konzernrechnungslegungs- und -konsolidierungsprozess zukünftig auch eine große steuerliche Bedeutung zu. GloBE / Pillar II zwingt Unternehmen zu prüfen, ob es einer Anpassung dieses Prozesses bedarf.
  • Datenaufbereitung: Durch die Loslösung vom Rechnungslegungs- und Steuerrecht werden viele Daten, die zur Berechnung des Effektivsteuersatzes benötigt werden, nicht auf Knopfdruck verfügbar sein. Es gilt daher zu untersuchen, wie diese Daten effizient und möglichst automatisiert generiert und aufbereitet werden können.
  • Abteilungsübergreifendes Projekt: Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, bedarf es einer noch engeren Zusammenarbeit und Abstimmung der Steuer-, (Konzern-)Rechnungslegungs- und wohl auch IT-Abteilungen innerhalb eines Konzerns.

Projektansatz

Bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen GloBE- / Pillar II-Strategie bietet sich folgende Vorgehensweise an, wobei wir Sie in jeder Phase gerne individuell unterstützen:

  • Vorbereitungsphase: Zunächst gilt es, eine inhaltliche Analyse vorzunehmen; sich also mit den GloBE-Regelungen im Detail auseinanderzusetzen und ein Verständnis für diese zu bekommen. Wir bieten zu diesem Zweck einen Workshop an, im Rahmen dessen wir Ihnen diese Grundlagen näherbringen. Basierend darauf kann eine Betroffenheitsanalyse vorgenommen werden, um zu prüfen, ob und wenn ja, inwieweit eine Gefahr besteht, dass eine Ergänzungssteuer anfällt. Dabei gilt es zunächst, die Anwendbarkeit der Safe-Harbour-Regelungen zu prüfen. Wir bieten Ihnen zu diesem Zweck ein simples Excel-Sheet, auf Wunsch aber gerne auch eine ausgereiftere Lösung, an, dessen Anwendung wir im Rahmen eines Workshops erläutern. Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse sollten im Rahmen einer Ursachenanalyse untersucht und ggf. sollte überlegt werden, ob es Wege (z. B. Restrukturierungen, Bilanzpolitik, GAAP-Shopping) gibt, die Ergänzungssteuer zu vermeiden.
  • Implementierungsphase: Basierend auf diesen Vorbereitungen ist zunächst zu klären, ob die existierenden Reporting Packages für Zwecke der Konzernabschlusserstellung als Ausgangsbasis für Pillar II ausreichen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies oftmals nicht der Fall ist, weil z. B. bestimmte Buchungen erst auf Konzernebene erfolgen (z. B. IFRS 16) oder Buchungen im Reporting Package enthalten sind, die in einem Einzelabschluss nicht enthalten wären (z. B. PPA). Aus diesem Grund ist eine Gap-Analyse vorzunehmen, welcher Anpassungen es bedarf, um aus dem Reporting Package die Ausgangsbasis für die Pillar II-Berechnungen gewinnen zu können. Im nächsten Schritt gilt es zu klären, welche der für die Pillar II-Anpassungen erforderlichen Daten in den existierenden Systemen bereits zur Verfügung stehen und inwieweit es Anpassungsbedarf (z. B. Einführung zusätzlicher Konten oder eines eigenen Ledgers, Erstellung interner Fragebögen zur Erhebung von Daten) gibt. Für beide Themengebiete ist auch zu bedenken, wie die GloBE-Ermittlung in den bereits existierenden Reportingprozess integriert werden kann.
  • Anwendungsphase: Die Anwendung betrifft nicht ausschließlich das rechtzeitige und korrekte Einreichen der Steuererklärungen. Vielmehr wird sich die globale Mindestbesteuerung auch auf die Finanzberichterstattung auswirken; zum einen in jenen Fällen, in denen mit einer Ergänzungssteuer zu rechnen ist, sodass es einer entsprechenden Erhöhung des Steueraufwands bedarf. Zum anderen kann es aber auch zu Nachfragen von Stakeholdern oder der Öffentlichkeit kommen, wie das jeweilige Unternehmen mit dem Thema GloBE umgeht.

Arbeitspakete

Auf Basis dieses Projektansatzes bieten sich diverse Arbeitspakete an, bei deren Abarbeitung wir Sie gerne unterstützen:

Pillar II Arbeitspakete

Projekte im Zusammenhang mit BEPS 2.0 erfordern in der Regel individuelle Lösungen, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein sollten. Unser Team besteht aus Expert:innen in den Bereichen Rechnungslegung, Reporting und Steuerrecht und verfolgt einen fächerübergreifenden Projektansatz. Durch die Entwicklung eigener Technologien und Kollaborationen mit Softwareanbietern unterstützen wir Ihr Projekt mit innovativen Lösungen. Dabei docken wir an Ihrer vorhandenen Infrastruktur an, sodass ein umfangreicher Umbau des bestehenden IT-Systems in der Regel nicht notwendig ist. Sie profitieren zudem von unserem internationalen Netzwerk. Mit diesem arbeiten wir eng zusammen, um die Anforderungen der für Sie relevanten Länder zu erfüllen.