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      Die Richtlinie zur Einführung einer Globalen Mindestbesteuerung (Pillar II; siehe im Detail auch unsere Tax News 2-3/2022  und Tax News 1/2022) wurde nach monatelangem Ringen kürzlich vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Den beschlossenen Richtlinientext finden Sie hier. Damit steht fest, dass die Mitgliedstaaten die darin enthaltenen Regelungen im nationalen Recht umsetzen und Unternehmen, die zu einer multinationalen Unternehmensgruppe (jährlicher Umsatz von mind EUR 750 Mio) gehören, die Globale Mindestbesteuerung für am oder nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre anwenden müssen. Betroffene Unternehmen, die nicht ohnehin bereits mit den Vorbereitungen begonnen haben, sollten das Jahr 2023 nutzen, um sich auf die komplexen Regelungen vorzubereiten. Gerne können wir Sie dabei mit den schon bisher gewonnen Erfahrungen unterstützen.

      Christoph Marchgraber

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

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