Tax News Jänner - Februar 2020
Tax News Jänner - Februar 2020
Monatliche Informationen zu aktuellen nationalen und internationalen Steuerthemen.
Bilanz- und Konzernsteuerrecht
BFG zur Nicht-Beendigung einer Steuergruppe
Nach Ansicht des BFG führte der Verkauf eines Gruppenmitglieds an eine gruppenfremde Privatstiftung innerhalb der dreijährigen Mindestbestandsdauer nicht zur Beendigung der Steuergruppe, weil danach noch ein weiteres Gruppenmitglied vorhanden war (dessen Anteile zuvor mittels Einbringung von der veräußerten Gesellschaft gruppenintern an den Gruppenträger übertragen wurden) (BFG 20.12.2019, RV/4100333/2018; Amtsrevision eingebracht).
Aus einer aktuellen VwGH-Entscheidung lässt sich ableiten, dass eine steuerliche Bilanzberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG nur nach gesonderter Prüfung der Voraussetzungen, der bereits eingetretenen Verjährung und bei Vorliegen eines geeigneten Verfahrenstitels, vom Finanzamt durchgeführt werden darf.
Internationales Steuerrecht
Outbound-Gewinnausschüttungen im Konzern post-Brexit
Got Brexit done“ heißt es in Großbritannien seit Anfang Februar 2020. Aus steuerlicher Sicht ist der Brexit bis Ende des Jahres 2020 jedoch vorläufig noch nicht Realität. Denn das zwischen der Europäischen Union und Großbritannien vereinbarte Austrittsabkommen stellt sicher, dass sich bis Ablauf der Übergangs-phase (also bis 31.12.2020) aus steuerlicher Sicht keine allzu großen Änderungen ergeben (vgl Link). Der steuerliche Brexit erfolgt somit erst mit Ablauf des Jahres 2020. Für die Zeit danach wurde aus österreichischer Sicht mit dem Abschluss eines neuen DBA mit Großbritannien zum Teil bereits Vorsorge getroffen.
Vorsicht bei Outbound-Dividenden an substanzlose Holdinggesellschaften außerhalb der EU
Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an EU-Holdinggesellschaften können laut EAS-Auskünften auch dann KESt-frei erfolgen, wenn zumindest eine mittelbar beteiligte EU-Körperschaft ausreichende Substanz aufweist. Ein solcher mittelbarer Substanznachweis ist bei Drittlandsgesellschaften außerhalb der EU für Zwecke der direkten KESt-Entlastung laut BMF nicht möglich. In diesen Fällen muss daher regelmäßig ein Rückerstattungsverfahren beantragt werden.
Umsatzsteuer
EuGH: Identitätsnachweis des Empfängers ist keine Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung
Der EuGH hat im Urteil vom 17. Oktober 2019 (C-653/18 Unitel) entschieden, dass ein nicht identifizierter Empfänger im Drittland grundsätzlich nicht dazu führen muss, dass es sich um keine Ausfuhrlieferung handelt und damit auch keine Steuerbefreiung anwendbar ist.
Das BFG hatte sich in seinen Urteilen vom 24. Oktober 2019 (RV/2100217/2018 und RV/2101154/2017) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die umsatzsteuerliche Registrierung im Bestimmungsland schädlich für die Inanspruchnahme der Dreiecksgeschäftsregelung ist.
Der EuGH hat im Urteil vom 20. November 2019 (C-400/18 Infohos) entschieden, dass die Zusammenschlussbefreiung für Dienstleistungen an Mitglieder anwendbar ist, wenn der Zusammenschluss sowohl Dienstleistungen an Mitglieder erbringt als auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder. Die Dienstleistungen an Nichtmitglieder sind umsatzsteuerpflichtig.
Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in seinem Beschluss vom 3. Juli 2019 (XI B 17/19) mit der Frage zu befassen, ob die Versagung des VSt-Abzuges bei „unterstellter“ Beteiligung an fremden „Mehrwertsteuerbetrug“, ohne dass die Finanzbehörde Feststellungen zum fremden „Mehrwertsteuerbetrug“ getroffen hat, rechtmäßig ist.
Immobilien
BFG zur Hauptwohnsitzbefreiung: Hauptwohnsitzaufgabe vor Verkauf
Wird der Hauptwohnsitz verbunden mit einer raschestmöglichen beabsichtigten Veräußerung des Eigenheims aufgegeben, steht die Hauptwohnsitzbefreiung (bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen) zu, auch wenn sich der tatsächliche Verkauf aus unbeeinflussbaren Gründen verzögert (BFG 29.08.2019, RV/5100949/2019).
Grunderwerbsteuer: Vertragserrichtungskosten als Teil der Bemessungsgrundlage
Nach der Rechtsprechung des VwGH und BFG können neben dem Kaufpreis auch Vertragserrichtungskosten Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sein. Vertragserrichtungskosten können aber bei Beauftragung durch den Verkäufer und Kostenübernahme durch den Käufer der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Apartmentvermietung: Gewerbeordnung und Einkommensteuer
Die kurzfristige Vermietung von Ferienapartments ist ein beliebtes Investitionsmodell. Nach der jüngeren VwGH-Rspr kann abhängig von der Ausgestaltung ein anmeldepflichtiges Gewerbe nach der Ge-wO vorliegen. Auch Sicht der Einkommensteuer liegen entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) oder aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) vor; dabei ist die Qualifikation als gewerbli-che Einkünfte idR vorteilhaft. Auch wenn die einkommensteuerliche Einordnung nach der Rsp des VwGH grundsätzlich unabhängig von der gewerberechtlichen Beurteilung vorzunehmen ist, könnten die gewerberechtlichen Überlegungen für den Bereich der Einkommensteuer zumindest eine gewisse Indizwirkung entfalten.
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
- Öffentliche Einsicht in das WE-Register durch „Jedermann“
- Präzisierung der jährlich durchzuführenden Sorgfaltspflichten der Rechtsträger
- Jährliche Meldepflichten in Folge der Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer (WE) für alle meldepflichtige (nicht meldebefreiten) Rechtsträger
- Erweiterung des Anwendungsbereichs für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen
- Verpflichtung der Trustees zur Offenlegung ihres Status und zur Meldung der WE des Trusts
- Erweiterung der verpflichtenden Meldeangaben über den Grund von Subsidiärmeldungen
- Erweiterung der verpflichtenden Meldeangaben zum Anteil, auf den Kontrolle ausgeübt wird, sofern sich dieser ermitteln lässt
- Verpflichtung zum Setzen von Vermerken im WE-Register für sämtliche Verpflichtete
- Erweiterung und Präzisierung der Finanzstraftatbestände bei Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen nach dem WiEReG
- Erweiterung der Auswertungs- und Analysemöglichkeiten der Registerbehörde (BMF) im Rahmen der risikoorientierten Überprüfung der
- Qualität der Meldedaten im WE-Register
- Auskunfts- und Offenlegungspflichten der Rechtsträger und deren rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer gegenüber der Registerbehörde (BMF) zur
- Bekanntgabe und Übermittlung von WE-relevanten Dokumenten, Informationen und Unterlagen
Personal
Mitteilungen gem § 109a und § 109b EStG
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts haben für Honorare, die sie im Jahr 2019 für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses an natürliche Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausbezahlt haben, bzw für bestimmte Zahlungen, die sie im Jahr 2019 ins Ausland getätigt haben, im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung (zB mittels ELDA) bis 29. Februar 2020 eine Mitteilung nach § 109a EStG bzw § 109b EStG an das Finanzamt zu übermitteln.
Maßgebliche Regelungen und Werte 2020 im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht
In diesem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen der Regelungen und Werte im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht für 2020 dargestellt.
Internationales Steuerrecht
Verfahrensrecht
Werden Grundlagenbescheide abgeändert, sind auch die von ihnen abgeleiteten Bescheide entsprechend anzupassen. Dies gilt auch dann, wenn gegen einen Grundlagenbescheid ein Rechtsmittel erhoben wird. Stellt sich im Rechtsmittelverfahren heraus, dass der Grundlagenbescheid ein absolut nichtiger Verwaltungsakt war, ist die Abänderung des abgeleiteten Bescheides nach bisheriger Rechtslage grundsätzlich nur bis zur Verjährung des Abgabenanspruches möglich. Da diese zeitliche Beschränkung die mögliche lange Dauer eines Rechtsmittelverfahrens gegen den Grundlagenbescheid in keiner Weise berücksichtigt, hat der VfGH nunmehr diese einfachgesetzliche Rechtslage als verfassungswidrig aufgehoben.
VwGH: unrichtiger Prüfungsauftrag mithilfe von § 299 BAO aufhebbar
Ein Prüfungsauftrag ist als verfahrensleitende Verfügung „immun“ gegen Rechtsmittel. Jedoch kann ein rechtswidriger Prüfungsauftrag laut der jüngeren Rechtsprechung des VwGh mithilfe eines Antrages nach § 299 BAO angefochten werden. Ein gewisses Rechtsschutzdefizit bleibt dennoch bestehen, weil dem Antrag keine aufschiebende Wirkung zukommt und das Abgabenverfahren kein Beweisverwertungsverbot kennt. Wenn die Außenprüfung ihre Prüfungshandlung trotz eines Antrages nach § 299 BAO fortsetzen möchte, muss der Abgabepflichtige daher weiterhin seine Mitwirkung an der Prüfung verweigern, um sein Rechtsschutzinteresse bis zur finalen Entscheidung über den Antrag nach § 299 BAO zu wahren.
BFG zur Nachsicht von Abgaben gem § 236 BAO
Nach Ansicht des BFG wäre es unbillig, vom Abgabepflichtigen eine im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzte Abgabe zu verlangen, für die aufgrund zwischenzeitig ergangener Judikatur kein materiell-rechtlicher Anspruch besteht (BFG 18.07.2019, RV/2100561/2019; Amtsrevision eingebracht).
Finanzstrafrecht
Die Beurteilung, ob eine Abgabe hinterzogen wurde, verlangt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare Feststellungen über die Hinterziehung. Allgemeine Ausführungen zu Vorsatz und Rechtsirrtum werden dem nicht gerecht. Verwenden Finanzamt/BFG standardisierte Stehsätze und Textbausteine ohne Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, hat dies die Rechtswidrigkeit des Bescheides/Erkenntnisses zur Folge.
Sonstiges
Das BMF veröffentlichte kürzlich einen neuen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Die Prüfung der Jahresbelege der Registrierkassen für das Jahr 2019 muss bis spätestens 15. Februar 2020 durchgeführt werden.
VfGH öffnet Mausefalle einen Spalt
Viele Stifter haben in den letzten Jahren den Ausstieg aus der Stiftung überlegt, diesen Gedanken aber aufgrund der hohen steuerlichen Belastung bei Widerruf/Auflösung der Stiftung verworfen. Eine aktuelle Entscheidung des VfGH stößt dazu an, die Lage neu zu bewerten.
Der VwGH kommt in seiner Anschlussentscheidung vom 18.12.2019 (Ro 2016/15/0041) zur Rs „Dilly‘s Wellnesshotel II“ (C-585/17, siehe dazu bereits unsere Tax News 11-12/2019) zum Ergebnis, dass die mit dem BBG 2011 erfolgte Beschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe rechtskonform mit 01.02.2011 in Kraft getreten ist. Damit dürfte nun endgültig geklärt sein, dass – entgegen der jüngsten Rechtsprechung des BFG – Dienstleistungsbetrieben für Zeiträume ab 01.02.2011 keine Energieabgabenvergütung zusteht.
Der EuGH hat in diesem Verfahren zu mehreren Gesichtspunkten betreffend die Möglichkeit für ausländische Fonds, die Rückerstattung von Quellensteuern zu beantragen, Stellung genommen. Besondere Berücksichtigung fand die Einschätzung von Regelungen, die die Rückerstattung betreffen und unterschiedslos auf inländische wie auch auf ausländische Steuerpflichtige angewendet werden, ob diese nicht de facto zu einer Bevorzugung inländischer Steuerpflichtiger führen.