Im ohnehin dynamischen Umfeld der Banken und Zahlungsdienstleister liefert eine regulatorische Neuerung derzeit besonders viel Diskussionsstoff: Instant Payments, zu Deutsch: Echtzeitüberweisungen.
Am 7. Februar 2024 im Europäischen Parlament beschlossen, sieht die Verordnung vor, dass Zahlungsdienstleister künftig dazu verpflichtet sind, ihren Kunden an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr individuelle Zahlungen in Echtzeit („Instant Payments“) anzubieten.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Spätestens neun Monate nach Inkrafttreten sollen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Instant Payments zu empfangen. Weitere neun Monate später folgt die Verpflichtung zum Senden von Instant Payments.
Mittelfristig soll jedes Zahlungsinstitut auch in der Lage sein, Instant Payments zumindest in Euro auch außerhalb des Euroraums zu empfangen und zu senden.