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      Key Facts

      • Mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes und der Öffnung für grenzüberschreitenden Transport seit Januar 2026 ist die kommerzielle Abscheidung, der Transport und die Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland erstmals umfassend möglich. 
      • Selbst bei vollständiger Elektrifizierung und Wasserstoffeinsatz verbleiben in der Industrie prozessbedingte Emissionen, die sich nur durch Abscheidung und Speicherung adressieren lassen.
      • Da der Aufbau von Transport- und Speichernetzen sieben bis zehn Jahre dauert, wird die rechtzeitige Anbindung zur strategischen Standortfrage. Wer heute aktiv wird, kann sich in die neuen Wertschöpfungsketten einbringen.

      Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes im November 2025 hat Deutschland einen industriepolitischen Schritt vollzogen, der lange angekündigt, aber nie konsequent umgesetzt wurde: Die kommerzielle Kohlendioxid-Speicherung und -Transport – zentrale Bausteine von CCUS (Carbon Capture, Utilization and Storage) – sind grundsätzlich regulatorisch möglich.

      Mit den im Januar 2026 beschlossenen Regelungen zum grenzüberschreitenden CO₂-Transport und zur Offshore-Speicherung ist ein weiterer Baustein hinzugekommen: Deutschland wird so wesentlich anschlussfähiger an entstehende europäische CO₂-Transport- und Speicherstrukturen.

      Die entscheidende Frage lautet nach diesem strategischen Wendepunkt nicht mehr, ob CCUS gebraucht wird. Die Frage lautet, welche Rolle Unternehmen in dieser entstehenden Infrastruktur- und Wertschöpfungskette einnehmen wollen.

      Die Realität der Restemissionen

      Die Zahlen sind eindeutig. In Deutschland bestehen branchenübergreifend erhebliche CO₂-Abscheidungspotenziale – insbesondere in der Strom- und Wärmeerzeugung, in der Chemieindustrie sowie im Baustoffsektor. Allein in der Grundstoffchemie entstehen jährlich rund 25 Millionen Tonnen CO₂. Selbst wenn Prozesse elektrifiziert und grüner Wasserstoff umfassend eingesetzt würden, verbleiben etwa 14 Millionen Tonnen Restemissionen. Diese Emissionen sind prozessbedingt, lassen sich also nicht einfach substituieren. Wer über industrielle Dekarbonisierung spricht, sollte daher auch über CCUS sprechen.

      Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftlichkeitslücke erheblich. Die realistischen Kosten für Abscheidung, Transport und Speicherung bewegen sich – je nach Branche und Standort – typischerweise zwischen 80 und deutlich über 200 Euro pro Tonne. Auch aktuelle Schätzungen zeigen, dass CCUS-Kosten in vielen Fällen noch deutlich oberhalb des heutigen CO₂-Preisniveaus liegen. Die Lücke ist offensichtlich, und dennoch konkretisieren sich die Rahmenbedingungen für erste Projekte.

      Warum CCUS trotz Kostenlücke an Bedeutung gewinnt

      Bis 2029 sind in Deutschland Projekte mit einer geplanten Abscheidungskapazität von kumuliert 7,1 Millionen Tonnen CO₂ vorgesehen. Parallel steigt die öffentliche Unterstützung erheblich. Allein im Jahr 2024 stellte die EU 1,7 Milliarden Euro Fördermittel für kommerzielle CCUS-Projekte bereit, rund 24 Prozent davon entfielen auf Deutschland. Hinzu kommen nationale Programme in Milliardenhöhe.

      CCUS wird damit nicht nur klimapolitisch legitimiert, sondern aktiv industriepolitisch unterstützt. Die Dynamik entsteht weniger aus kurzfristiger Wirtschaftlichkeit als aus langfristiger Systemlogik: Steigende CO₂-Preise, das Auslaufen kostenloser Zertifikate und verschärfte Klimaziele verschieben die Kalkulation strukturell.

      Seit Mai 2026 ist ein weiterer förderpolitischer Baustein hinzugekommen: In der zweiten Runde der CO₂-Differenzverträge sind Projekte zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (Carbon Capture and Storage) sowie zur Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoffdioxid (Carbon Capture and Utilization) für schwer vermeidbare beziehungsweise prozessbedingte Industrieemissionen grundsätzlich zugelassen. Das macht CCUS nicht automatisch wirtschaftlich, verankert die Technologie aber nochmals klarer in der Förderlogik für energieintensive Industrien. Unternehmen, die ausschließlich auf momentane Kostenparität schauen, übersehen diese strukturelle Verschiebung.

      Infrastruktur entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit

      Mit der Einstufung der CO₂-Infrastruktur als „von überragendem öffentlichen Interesse“ signalisiert der Gesetzgeber außerdem deutlich, dass Netze entstehen sollen. Gleichzeitig verschiebt sich seit Ende 2025 der Engpass: Mit der regulatorischen Öffnung rückt nicht mehr die grundsätzliche Zulässigkeit in den Vordergrund, sondern der rechtzeitige Aufbau von Transport- und Speicherinfrastruktur. Da die Bundesregierung für diesen Aufbau Zeiträume von sieben bis zehn Jahren nennt, wird Anschlussfähigkeit bereits heute zu einer strategischen Standortfrage. Wer angebunden ist, kann Dekarbonisierungsoptionen realistischer planen. Wer keinen Anschluss findet, muss perspektivisch mit höheren Kosten und geringerer Flexibilität rechnen.

      Die strategische Rollenfrage

      Auf Basis des seit Ende 2025 geltenden Rechtsrahmens eröffnet sich für Unternehmen mehr als nur die Option zur Emissionsminderung. Es entsteht eine neue Wertschöpfungsebene.

      Die im Markt diskutierten Geschäftsmodelle reichen vom reinen Betrieb von Abscheidungsanlagen über die Rolle als CO₂-Hub-Betreiber bis hin zum integrierten Full-Service-Anbieter. Jede dieser Positionierungen unterscheidet sich hinsichtlich Kapitalintensität, Risikoprofil und Margenpotenzial.

      Die strategische Entscheidung lautet daher: Will ein Unternehmen ausschließlich Emittent bleiben – oder aktiv Infrastruktur- und Marktakteur werden?

      Diese Frage stellt sich heute konkreter als noch unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes: Erste Korridor- und Clusterplanungen zeigen, dass CCUS in Deutschland nicht nur national gedacht wird, sondern zunehmend als Teil einer nordwesteuropäischen Transport- und Speicherinfrastruktur. In frühen Marktphasen werden diese Rollen verteilt. Spätere Marktteilnehmer kaufen Infrastruktur meist zu höheren Kosten ein.

      Was Unternehmen jetzt prüfen sollten: Drei konkrete Punkte

      1. Unternehmen sollten zunächst ihre Emissionsstruktur differenziert analysieren und zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Anteilen trennen. Parallel gilt es, Standortfaktoren neu zu bewerten: Pipeline-Anbindung, Hafeninfrastruktur, Nähe zu potenziellen Speichern oder Exportkorridoren.
      2. Hinzu kommt seit Januar 2026 die Frage, welche grenzüberschreitenden CO₂-Ketten für den eigenen Standort realistisch zugänglich sein könnten. Die Exportfreigabe verbessert die Planbarkeit solcher Optionen, ersetzt aber nicht die Prüfung von Infrastrukturverfügbarkeit, Kosten, Haftungsfragen und Genehmigungsrisiken.
      3. Ebenso relevant ist die Frage nach Partnerschaften. Die Kapitalintensität vieler Projekte spricht für Konsortialmodelle oder Joint Ventures. Die Förderlandschaft entwickelt sich dynamisch, doch sie setzt vorbereitete Projekte voraus.

      Ist CCUS nur ein Compliance-Thema? Weit gefehlt

      CCUS ist kein fernes Zukunftsthema mehr. Seit Ende 2025 ist der regulatorische Rahmen deutlich konkreter geworden; seit Januar 2026 ist die internationale Anschlussfähigkeit über CO₂-Exportoptionen hinzugekommen. Damit verschiebt sich der Fokus von der rechtlichen Ermöglichung zur praktischen Umsetzung: Förderfähigkeit, Infrastrukturzugang und Projektvorbereitung werden zu entscheidenden Voraussetzungen.

      Die zentrale Weichenstellung erfolgt jetzt: Wer CCUS ausschließlich als Compliance-Thema versteht, wird es später vor allem als Kostentreiber erleben. Wer es als strategische Infrastrukturfrage begreift, kann langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern.

      Klardenker-Logo

      Keywan Ghane

      Partner, Performance & Strategy

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Ghali Bouzouba

      Senior Manager, Performance & Strategy, Energy & Decarbonization

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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