Das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“) wurde eingeführt, um energieintensive Produkte, die in die EU importiert werden, mit gleichen CO2-Kosten zu versehen, wie sie für innereuropäisch produzierte Waren gelten. Mit der phasenweisen Einführung von CBAM soll eine Auswanderung der Produktion in Länder mit geringen CO2-Abgaben verhindert werden („carbon leakage“).
Seit dem 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 gilt die Übergangsphase, in der betroffene Unternehmen die Emissionen der von CBAM erfassten Güter über ein EU-Portal verpflichtend melden müssen.