Die Erstellung der Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht (HGB) ist für viele internationale Unternehmen eine lästige Compliance-Verpflichtung, die keinen Mehrwert für die Steuerung des Unternehmens bringt, weil die Kennzahlen zur Steuerung auf Basis des internationalen Konzern-GAAPs (z. B. IFRS, US-GAAP, J-GAAP) definiert sind.
Jedoch gelten in Deutschland weiterhin umfangreiche Erstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften, die die Aufstellung von Abschlüssen nach deutschem Handelsrecht erforderlich machen.
Häufig sind Mitarbeitern von deutschen Tochterunternehmen internationaler Unternehmen die Anforderungen des deutschen Handelsrechts weniger vertraut, da sie in erster Linie die Bilanzierungsvorschriften des Konzerns (IFRS, US GAAP oder China GAAP etc.) anwenden und berichten müssen. Oder die lokale Landesgesellschaft wird komplett durch ein internes Shared Service Center mit dem Fokus auf das internationale Konzern-GAAP im Ausland betreut.