Die öffentliche Verwaltung benötigt einen Innovationsschub und sollte bei der Digitalisierung dringend schneller vorankommen. Staat und Verwaltung fehlen laut Beamtenbund bereits heute mehr als 500.000 Beschäftigte. Wenn in den kommenden Jahren Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in größerer Zahl in den Ruhestand gehen werden, dürfte die Zahl noch weiter steigen. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten, sind jetzt digitale und automatisierte Lösungen notwendig. Gleichzeitig soll die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Deshalb sind Bestrebungen zu beobachten, dass Staat und Verwaltung ab jetzt häufiger auf die digitalen Lösungen von Start-ups zurückgreifen wollen.
Das zeigt sich auf regulatorischer Ebene: So sieht auf Bundesebene der Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes eine Stärkung der Teilnahmemöglichkeiten für junge und innovative Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe vor. Außerdem haben einzelne Bundesländer die vergaberechtlichen Anforderungen für die Beauftragung von Start-ups bereits gelockert. Doch löst eine Vereinfachung des Vergaberechts wirklich das Problem? Oder gibt es weitere Ansätze, um die Zusammenarbeit zwischen Staat und Start-ups zu fördern?