Klimawandel, Biodiversität, die eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, Unternehmensführung, Korruption – die ESRS geben viele potenziell relevante Themen vor, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zu bewerten sind. Sie enthalten für diese Themen einheitliche Vorgaben zur besseren Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte.
Sie sind aber nicht abschließend. Es ist absehbar, dass unternehmensspezifische Besonderheiten regelmäßig weitere Angaben erfordern, um ein vollständiges Bild sämtlicher wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte einer Organisation zu erhalten. Unternehmen müssen also zusätzlich nach festgelegten Kriterien ermitteln, welche weiteren Angaben sie in den Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen müssen.
Insbesondere in den Themenfeldern Soziales und Governance ist bei Banken damit zu rechnen, dass die ESRS-Themen nicht das gesamte Spektrum potenziell relevanter ESG-Themen abdecken. Zusätzliche Aspekte können zum Beispiel die verantwortungsvolle Kreditvergabe, die Verhinderung von Überschuldung, Pflichten in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie spezifische Compliance-Anforderungen im Finanzsektor sein. All das sind Beispiele für zusätzliche Nachhaltigkeitsthemen, die Banken bei der Wesentlichkeitsanalyse in Betracht ziehen sollten.
Einen Startpunkt für das Identifizieren weiterer Themen kann zum Beispiel der Materiality Finder des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) bieten, der für verschiedene Marktsegmente (zum Beispiel Consumer Finance, Investment Banking & Brokerage, Commercial Banks) potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen aufzeigt.