Wer große Postmengen versenden will, beauftragt in der Regel einen Dienstleister. Dabei kommt es seit der Neuregelung des Postmodernisierungsgesetzes im Juli 2024 immer wieder vor, dass Postdienstleister bei Ausschreibungsverfahren uneinheitliche Angebote abgeben, was die Umsatzsteuerfreiheit bzw. -pflicht der angebotenen Leistungen betrifft.
Es bestehen also Unsicherheiten, welche Leistungen umsatzsteuerbefreit sind und welche nicht. Einige Angebote berücksichtigen die Umsatzsteuer, andere nicht. Dies erschwert für die Ausschreibenden nicht nur die Vergleichbarkeit, sondern wirft auch Fragen zu möglichen Umsatzsteuer-Nachforderungen auf. Wir erläutern die wichtigsten Aspekte.