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      Strukturelle Einlagen im Cash Pool im Fokus der Betriebsprüfung

      Im Rahmen deutscher steuerlicher Betriebsprüfungen rücken strukturelle Einlagen deutscher Cash-Pool-Teilnehmender zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Von strukturellen Einlagen wird gesprochen, wenn der Cash-Pool-Saldo eines oder einer Teilnehmenden über einen längeren Zeitraum dauerhaft positiv bleibt, also einen Mindestbetrag aufweist, der trotz operativer Schwankungen im Tagesgeschäft über Jahre hinweg nicht unterschritten wird.


      Diagram Cash Pool Einlagen

      Wirtschaftlich kann ein solcher, dauerhaft im Cash Pool gebundener Saldenanteil den Charakter einer langfristigen Einlage annehmen. Sowohl die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien (Textziffern [Tz.] 10.122 f.) als auch die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 (Tz. 3.154) sehen für derartige langfristige Cash-Pool-Positionen eine gesonderte Betrachtung vor. Insbesondere bei Inbound-Konstellationen mit einem ausländischen Cash-Pool-Leader nimmt die Finanzverwaltung diese Positionen intensiv unter die Lupe und versucht, durch Umqualifizierung in eine langfristige Einlage und Heranziehung höherer Vergleichszinsen einkünfteerhöhende Anpassungen mit erheblicher finanzieller Wirkung durchzusetzen. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Cash-Pool-Strukturen und ihre Verrechnungspreisdokumentation überprüfen, um mögliche Risiken in der Betriebsprüfung zu minimieren.

      Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Prüfungsaspekte sowie Empfehlungen zur Dokumentation und Risikominimierung zusammengefasst.

      Identifikation struktureller Salden

      Ausgangspunkt jeder Betriebsprüfung ist die Auswertung der Saldenentwicklung der oder des deutschen Cash-Pool-Teilnehmenden über den Prüfungszeitraum. Identifiziert die Finanzverwaltung einen dauerhaft positiven Mindestsaldo, geht sie davon aus, dass dieser Saldenanteil nicht mehr durch eine kurzfristige Liquiditätsfunktion getragen wird und somit nicht mehr durch kurzfristige Geldmarktsätze angemessen vergütet ist. Eine genauere Analyse, welche wirtschaftliche Funktion der Saldenanteil im konkreten Konzernkontext tatsächlich erfüllt, findet auf Seiten der Finanzverwaltung dabei häufig nur eingeschränkt statt.

      Eine rein quantitative Saldenbetrachtung greift jedoch zu kurz. Es gibt eine Reihe wirtschaftlich nachvollziehbarer Gründe, aus denen ein Cash-Pool-Saldo über einen längeren Zeitraum positiv bleiben kann, ohne dass die zugrunde liegende Einlage dadurch ihren kurzfristigen Charakter verliert. Eine sachgerechte Beurteilung muss diese wirtschaftlichen Hintergründe der Saldenentwicklung einbeziehen.

      Ex-ante- und Ex-post-Betrachtung

      Eng verknüpft mit der Frage nach den wirtschaftlichen Gründen der Saldenentwicklung ist der Zeitpunkt, auf den für die Beurteilung der Fremdüblichkeit abzustellen ist. Die Finanzverwaltung argumentiert in der Praxis typischerweise ex post: Sie wertet die historische Saldenentwicklung über mehrere Geschäftsjahre aus und leitet aus dem dauerhaft positiven Mindestsaldo retrospektiv den langfristigen Charakter der Einlage ab.

      Aus Verrechnungspreissicht ist demgegenüber eine Ex-ante-Betrachtung maßgeblich (§ 1 Abs. 3 S. 4 AStG; Tz. 3.74 der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien). Entscheidend sind die Erwartungen und Planungen der oder des Cash-Pool-Teilnehmenden zum jeweiligen Einlagezeitpunkt, insbesondere im Hinblick auf die geplante Mittelverwendung und absehbare Liquiditätsbedarfe. Werden Mittel auf Grundlage einer ex ante nachvollziehbaren kurzfristigen Verwendungsabsicht in den Cash Pool eingelegt, kann ihr kurzfristiger Charakter auch dann erhalten bleiben, wenn sich die wirtschaftlichen Umstände nachträglich anders entwickeln und der Saldo länger als ursprünglich erwartet positiv bleibt. Eine retrospektive Umqualifizierung allein auf Basis des tatsächlichen Saldenverlaufs lässt diese Perspektive unberücksichtigt.

      Konnex zu parallelen Konzerndarlehen

      Eine besondere Ausprägung des Prüfungsaufgriffs zeigt sich in Konstellationen, in denen die deutsche Gesellschaft parallel zu ihrem strukturellen Einlagenüberhang verzinsliche konzerninterne Darlehensverbindlichkeiten ausweist. Die Finanzverwaltung argumentiert in diesen Fällen, dass die im Cash Pool gebundene Liquidität wirtschaftlich zur Tilgung der höher verzinsten Konzerndarlehen hätte eingesetzt werden können, und orientiert die Zinskorrektur entsprechend am Zinssatz dieser Darlehen.

      Diese Verknüpfung ist allerdings nicht zwingend. Liquiditätsvorsorge und langfristige Finanzierung werden in der unternehmerischen Praxis getrennt gesteuert; die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Funktionen und Laufzeitprofile sind nicht vergleichbar. Eine Tilgung der Konzerndarlehen aus der im Cash Pool gebundenen Liquidität würde zudem die Liquiditätsflexibilität der Gesellschaft spürbar einschränken. Der Zinssatz paralleler Konzerndarlehen bildet daher in der Regel keinen sachgerechten Maßstab für die Verzinsung einer umqualifizierten Cash-Pool-Position.

      Fazit

      Strukturelle Einlagen im Cash Pool entwickeln sich zu einem festen Schwerpunktthema in deutschen Betriebsprüfungen, mit potenziell erheblichen finanziellen Auswirkungen für die deutschen Konzerngesellschaften. Unternehmen sollten daher folgende Schritte proaktiv angehen:

      • laufende Überwachung der Cash-Pool-Salden mit Einrichtung von Mechanismen zur Umqualifizierung tatsächlich langfristiger Saldenanteile in angemessen verzinste Positionen, entweder durch Überführung in ein separates konzerninternes Darlehen oder durch eine differenzierte, höhere Verzinsung im Rahmen des Cash Pools,
      • umfassende Dokumentation des Cash Pools einschließlich der wirtschaftlichen Gründe für die Saldenentwicklung der deutschen Gesellschaft,
      • Anpassung der vertraglichen Grundlage, um die Umqualifizierung langfristiger Saldenanteile und deren Vergütung auch im Cash-Pool-Vertrag klar zu regeln,
      • Funktions- und Risikoanalyse des gesamten Cash Pools, sowohl auf Ebene des Cash-Pool-Leaders als auch der teilnehmenden Gesellschaften, als belastbare Grundlage der Verrechnungspreisargumentation.

      Gerne stehen Ihnen unsere Fachleute für Verrechnungspreise des deutschen KPMG Center of Excellence for Financial Transactions für Fragen zur Verfügung.

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      Ihre Ansprechperson

      Michael Freudenberg

      Partner, Tax - Head of Global Transfer Pricing Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft