Zurück zur Inhaltsseite

      Zahlreiche Industrieunternehmen verfolgen im Rahmen ihres finanziellen Risikomanagements eine zunehmende Zentralisierung der Hedging-Aktivitäten in einer übergeordneten Treasury-Einheit. In diesem Zusammenhang lässt sich beobachten, dass regelmäßig eine sogenannte Back-to-Back-Hedging-Strategie zur Anwendung kommt. Hierbei werden die zugrunde liegenden Risiken auf Ebene der operativen Gesellschaften in Form von internen Derivaten mit der zentralen Treasury-Einheit gesichert, während die zentrale Treasury-Einheit die Derivate entsprechend externalisiert. Über die weitere Laufzeit der Sicherungsbeziehung kann aufgrund geschäftspolitischer Entwicklungen die Notwendigkeit bestehen, weitergehende Anpassungen (Novation) an den designierten Sicherungsinstrumenten vorzunehmen. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Vorgehensweise sowie die jeweils unterschiedlichen Implikationen im Zusammenhang mit den Anpassungen an Sicherungsinstrumenten zu legen. Als Beispiele zu den geschäftspolitischen Anpassungen über die Laufzeit lassen sich unter anderem die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Finanzinstitutionen in einer Jurisdiktion oder auch organisatorische Veränderungen in der zentralen Treasury-Einheit nennen. In Abhängigkeit der praktizierten Risikomanagementstrategie können die Anpassungen (Novation) auch Derivate umfassen, die als Sicherungsinstrumente in Hedge Accounting-Beziehungen designiert sind. Dies wirft die Frage auf, welche Auswirkungen aus Novationen auf das Hedge Accounting resultieren und unter welchen Voraussetzungen bestehende Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 fortgeführt werden können?

      Nach den Vorgaben des IFRS 9 fallen Derivate unter die allgemeinen Vorschriften für Finanzinstrumente. Folglich sind auch die allgemeinen Vorschriften zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten für die Derivate heranzuziehen. Derivative Finanzinstrumente, wie beispielsweise Devisentermingeschäfte oder Zinsswaps, beinhalten jeweils wechselseitige Zahlungsverpflichtungen in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Basiswerts (underlying). Insofern können Derivate sowohl als finanzieller Vermögenswert als auch als finanzielle Verbindlichkeit klassifiziert werden. Für die Beurteilung der Ausbuchung derivativer Finanzinstrumente sind somit nicht nur die Kriterien für finanzielle Vermögenswerte, sondern auch die Kriterien für finanzielle Verbindlichkeiten heranzuziehen. 

      Ein praxisnahes Beispiel für die Novation eines Derivats ist die freiwillige (das heißt nicht regulatorisch bedingte) Übertragung auf eine zentrale Treasurygesellschaft eines Konzerns (beispielsweise Konzernunternehmen T). In diesem Beispiel wird der ursprünglich bilaterale Vertrag zwischen den beiden ursprünglichen Parteien aufgehoben und durch zwei neue eigenständige Verträge ersetzt. Infolgedessen besteht nun ein Vertrag zwischen der zentralen Treasurygesellschaft (Konzernunternehmen T) und der einen ursprünglichen Vertragspartei (beispielsweise Konzernunternehmen A) sowie ein zweiter Vertrag zwischen der zentralen Treasurygesellschaft (Konzernunternehmen T) und der anderen ursprünglichen konzernexternen Vertragspartei (beispielsweise Bank A). Auf Basis der Ausgestaltung der Novation wird geschlussfolgert, dass die bisherige Vertragsbeziehung mitsamt allen wechselseitigen Rechten und Pflichten entfallen ist und an ihre Stelle neue, inhaltlich eigenständige Zahlungsansprüche und -pflichten gegenüber der zentralen Gegenpartei treten. Da die bisherige vertragliche Position gegenüber dem ursprünglichen Kontrahenten entfallen ist und durch qualitativ sowie rechtlich unterschiedliche Verpflichtungen gegenüber einem neuen Vertragspartner ersetzt wurden, gelten die Ausbuchungskriterien sowohl für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Verbindlichkeiten als erfüllt. Im Kontext des Hedge Accounting stellt sich folglich die Frage, inwieweit eine Novation die Fortführung bestehender Sicherungsbeziehungen beeinflusst?

      Vor diesem Hintergrund beschloss das IASB, die Fortführung von Hedge Accounting im Zusammenhang mit Novationen an eine spezifische Ausnahme zu knüpfen. Diese erlaubt die Fortführung des Hedge Accounting, wenn eine Novation unmittelbar auf Gesetze oder regulatorische Vorgaben zurückzuführen ist oder als Folge solcher Regelungen resultiert. Die einschlägigen Vorschriften in IFRS 9.6.5.6 konkretisieren die Bedingungen für diesen Ausnahmetatbestand. Danach liegt keine Beendigung der Sicherungsbeziehung vor, wenn infolge gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen die ursprünglichen Vertragsparteien vereinbaren, dass eine oder mehrere Clearing-Gegenparteien als neue Vertragspartner eintreten. Entscheidend ist, dass sämtliche Parteien über dieselbe zentrale Gegenpartei clearen und die Änderungen am Vertrag auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben. Zulässig sind Anpassungen etwa bei Collaterals, Aufrechnungsrechten oder Gebührenstrukturen, soweit diese typischerweise im Rahmen einer zentralen Abwicklung bestehen würden. Andere, weitergehende Vertragsänderungen, wie etwa bei Laufzeiten, Zahlungszeitpunkten oder Berechnungsgrundlagen führen hingegen in der Regel zu einer Beendigung der Sicherungsbeziehung. 

      Erfolgt eine Novation nicht aus einem spezifischen Grund im Zusammenhang mit dem Ausnahmetatbestand nach IFRS 9.6.5.6, muss das bestehende Sicherungsinstrument auf Relevanz der Ausbuchungsvorschriften gemäß IFRS 9.3.2.1ff. i.V.m. IFRS 9.3.3.1ff. untersucht werden. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den Übergang der vertraglichen Rechte und Pflichten zu legen. Sollten die Vertragsbedingungen eine Entbindung von den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen, so führt dies regelmäßig zu einem Ausbuchungstatbestand. Beispielsweise resultiert aus dem Austausch der Gegenpartei inklusive der Entbindung der vertraglichen Rechte und Pflichten nach den allgemeinen Vorgaben grundsätzlich eine Ausbuchung des ursprünglichen Derivats. Damit würde das bisherige Sicherungsinstrument rechtlich und wirtschaftlich nicht mehr existieren, was zwangsläufig auch zu einer Beendigung des Hedge Accounting inklusive unerwünschter bilanzieller Effekte führt. Die Beendigung der Sicherungsbeziehung und die anschließende Neu-Designation einer Sicherungsbeziehung mit dem novierten Derivat kann aufgrund einer fehlenden Übereinstimmung der Critical Terms in einer zusätzlichen Ineffektivität resultieren.

      Die Frage, ob eine Novation zeitgleich das Ende einer bestehenden Sicherungsbeziehung bedeutet, war in der Vergangenheit auch Gegenstand intensiver Diskussionen in der IFRS-Standardsetzung. Nach IFRS 9.6.5.6 ist Hedge Accounting grundsätzlich (prospektiv) zu beenden, wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird. Eine Substitution (replacement) oder Prolongation (rollover) des Sicherungsinstruments gilt jedoch nicht als Beendigung, sofern sie Teil der dokumentierten Risikomanagementstrategie des Unternehmens ist. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit der Novation der Derivate auch mögliche Veränderungen der Risikomanagementzielsetzung zu beurteilen. Eine Umstellung des praktizierten Risikomanagements von einer dezentralen zu einer zentralen Sicherungsstrategie in Form einer zentralen Treasury-Einheit kann als eine veränderte Risikomanagementzielsetzung im Sinne von IFRS 9.B6.5.26(a) angesehen werden und somit ein weiteres Argument für eine Beendigung der Sicherungsbeziehung darstellen.

      Inwiefern der Ausnahmetatbestand auch auf „freiwillige“ Novationen ausgedehnt werden kann, wurde im Zuge des Konsultationsprozesses zum Exposure Draft „Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting“ (2013) diskutiert. Viele Stellungnehmende argumentierten, dass eine Novation auch dann wirtschaftlich erzwungen sein kann, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Zusammenhang mit regulatorischen Entwicklungen steht, wie beispielsweise bei bevorstehenden Änderungen oder zur operativen Vereinfachung. Allerdings genügt die bloße Möglichkeit zukünftiger gesetzlicher Änderungen nicht, um die Fortführung des Hedge Accounting zu rechtfertigen. Für Sicherungsbeziehungen, die nach der Novation fortgeführt werden, gelten alle sonstigen Vorschriften des IFRS 9 weiterhin uneingeschränkt. Änderungen der Bonität der neuen Gegenpartei oder der Besicherungs-Bedingungen werden somit weiterhin im Fair Value des Derivats und in der Messung der Ineffektivität erfasst. Eine einmal beendete Sicherungsbeziehung kann nicht rückwirkend re-designiert werden.

      Sofern als Schlussfolgerung die Ausbuchung des designierten Sicherungsinstruments resultiert, ist die Anwendung von Hedge Accounting zum Zeitpunkt der Novation einzustellen. Bei der Anwendung von Cash Flow Hedge Accounting muss mit Beendigung der Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) der zu diesem Zeitpunkt im OCI (other comprehensive income) bilanzierte Betrag eingefroren werden.1 Der bisher im OCI erfasste Betrag darf prospektiv nicht mehr angepasst werden und ist in Abhängigkeit des Grundgeschäfts nach den allgemeinen Vorschriften des Hedge Accounting zu reklassifizieren (IFRS 9.6.5.12 i.V.m. IFRS 9.6.5.11(d)). Im weiteren Verlauf kann das (novierte) Derivat aufgrund der allgemeinen Wahlmöglichkeit von Hedge Accounting als neues Sicherungsinstrument in einer neuen Sicherungsbeziehung designiert werden. Je nach vorgenommener Novation weist das Sicherungsinstrument zum Designationszeitpunkt bereits einen Marktwert auf (alte Kursbasis) oder startet mit einem Marktwert von null (neue Kursbasis). 

      Die praktizierte Vorgehensweise bei der Novation hat maßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Effektivität der (neuen) Sicherungsbeziehung. Zu Beginn jeder Designation von Hedge Accounting ist jeweils die Anforderung zu berücksichtigen, dass die Ausgestaltungsmerkmale des Grundgeschäfts auf die aktuellen Marktkonditionen zu kalibrieren sind. Sofern die Effektivitätsmessung in Form der hypothetischen Derivate-Methode vorgenommen wird, muss das hypothetische Derivat zu Beginn auf einen Marktwert von null kalibriert werden (IFRS 9.B6.5.5). In Abhängigkeit des abgesicherten Risikos, der vorgenommenen Novation sowie der Sicherungsstrategie können sich unterschiedliche Quellen von Ineffektivitäten ergeben. Um die entsprechenden Auswirkungen auf das Hedge Accounting zu reduzieren, sind die unter anderem folgenden Fragestellungen vor Novation zu berücksichtigen:

      • Zu welchen Konditionen bzw. in welcher Ausgestaltung erfolgt die Novation? 
      • Führt die Novation zu einer Ausbuchung des Sicherungsinstruments?
      • Kann die Bilanzierung von Hedge Accounting fortgeführt werden?
      • Bei Neu-Designation: Welche Details der Designation sind zu berücksichtigen? (beispielsweise Designation auf Spot- oder Forwardbasis)

      Hierbei bedarf es jeweils einer Einzelfallbetrachtung der Sachverhalte, um die Fortführung von Hedge Accounting zu beurteilen. Bei der Beantwortung dieser Fragen steht Ihnen gerne das Team des Finanz- und Treasury-Managements zur Seite und würdigt mit Ihnen die vertragliche Ausgestaltung sowie die bilanziellen Konsequenzen. 

      __________________________________________________________________________________________

      1 Es wird davon ausgegangen, dass die weiteren Bestandteile der Sicherungsbeziehung unverändert erfüllt sind (IFRS 9.6.5.12).

      attach_email

      Bestens informiert über Aktuelles im Finance & Treasury Management.

      Das Expertenteam von KPMG weist Ihnen den richtigen Weg im Corporate Treasury Management.

      Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 161, Dezember 2025

      Autoren:

      • Ralph Schilling, CFA, Partner, Head of Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
      • Björn Beckmann, Senior Manager, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG

      KPMG Corporate Treasury News - Archiv

      Hier finden Sie eine Übersicht der Artikel aus der aktuellen und den vergangenen Ausgaben der Corporate Treasury News.
      Fallschirmspringer

      Ihre Ansprechperson

      Ralph Schilling

      Partner, Audit, Head of Finance & Treasury Management

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft