Mit der Umstellung des Lizenzmodells auf S/4HANA werden Unternehmen vermehrt mit einer überraschenden und kostspieligen Erkenntnis konfrontiert: Die Lizenzvergabe basiert nun zusätzlich auf Berechtigungen.
Bereits in den Preis- und Konditionslisten für die Software ERP-Central-Component (ECC) verweist SAP auf die Lizenzierungspflicht eines definierten Nutzers, die SAP Software gemäß seines Berechtigungsumfangs auszuführen. Bislang wurde jedoch in der Praxis die tatsächliche Nutzung als Grundlage für die Lizenzierung herangezogen. Die Lizenzierungspflicht der Nutzer:innen für S/4HANA gilt auch weiterhin gemäß der erteilten Berechtigung. Die Neuerung besteht nun darin, dass mit der Einführung von S/4HANA Trusted Authorization Review (STAR) ein Auswertungs-Tool für die Migration geschaffen worden ist, mit dem die Lizenzzuweisung basierend auf den vergebenen Berechtigungen geprüft wird.