Nachdem EBA und EIOPA bereits Richtlinien für Cloud-Auslagerungen für Banken und Versicherungen vorgegeben haben, schließt sich nun die ESMA (European Securities and Markets Authority) mit den Guidelines on outsourcing to cloud service providers für Kapitalverwaltungsgesellschaften / Asset Manager an. Diese gelten ab dem 31. Juli 2021 und müssen bis Ende 2022 von den betreffenden Unternehmen umgesetzt werden.
Die Guidelines sollen Unternehmen und Aufsichtsbehörden dabei helfen, mit der Nutzung von Cloud-Services verbundene Risiken zu identifizieren, zu managen und angemessen zu überwachen. Die Vorgaben beziehen sich dabei auf den gesamten Outsourcing-Lebenszyklus, von der Outsourcing-Entscheidung über die Selektion eines Cloud Service Providers (CSP) bis hin zur Überwachung der Cloud Services und der Gestaltung von Exitstrategien.
Thematisch werden dabei die bereits aus den Fassungen von EBA und EIOPA bekannten Bereiche aufgegriffen, wie etwa Anforderungen an Verträge mit dem Dienstleister, Informationssicherheit, Exitstrategien, Prüf- und Kontrollrechte, Weiterverlagerungen, und die Überwachung der Cloud-Auslagerungen. Dabei werden insbesondere bei der vorgelagerten Analyse und Bewertung der Risiken ausführlichere Cloud-Spezifika aufgeführt.