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      Im Hinblick auf die bevorstehende Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hat die Platform on Sustainable Finance am 17. Dezember 2024 konkrete Vorschläge für die Einführung eines dreistufigen Produktkategoriensystems vorgestellt.

      Die Plattform berät die EU-Kommission in Fragen der EU-Gesetzgebung zu nachhaltiger Finanzierung. Die Empfehlungen können daher als Grundlage für die Überarbeitung der SFDR dienen.

      Die Plattform empfiehlt anstatt der bisher nur als Berichtspflichten ausgestalteten Artikel 8 und 9 SFDR folgende Produktkategorien:

      • „Sustainable“: Taxonomie-konforme bzw. nachhaltige Investitionen ohne wesentliche schädliche Aktivitäten oder Vermögenswerte (DNSH) auf Basis einer präziseren Definition im Einklang mit der Taxonomie
      • „Transition“: Investitionen oder Portfolios, die Klimaneutralität und eine nachhaltige Wirtschaft unterstützen
      • „ESG Collection“: Ausschluss von erheblich schädlichen Aktivitäten/Investitionen in Vermögenswerte mit erhöhten ökologischen und/oder sozialen Kriterien oder Anwendung verschiedener Nachhaltigkeitsmerkmale

      Alle anderen Produkte sollen als „unclassified“ kategorisiert werden. Den Vorschlag finden Sie hier.


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      Christoph Betz

      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Daniel Müller

      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

      Markus Quick

      Partner, Financial Services

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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