Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. Dezember 2024 gezielte Änderungen an IFRS 9 „Financial Instruments“ und IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere die bilanzielle Abbildung von Power Purchase Agreements (PPAs), die sich auf naturabhängige Stromquellen wie Wind- und Solarenergie beziehen. Die EU hat die Änderungen im Juni 2025 übernommen (siehe Verordnung (EU) Nr. 2025/1266), sodass sie für alle Unternehmen für ab dem 1. Januar 2026 endende Geschäftsjahre verpflichtend werden.
Warum ist das relevant?
PPAs sind ein zentrales Instrument für Unternehmen, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und sich gegen Preisschwankungen abzusichern. Die neuen Regeln sollen eine ökonomisch adäquate Darstellung ermöglichen und ungewollte Fair-Value-Schwankungen reduzieren. Gleichzeitig erfordern sie jedoch eine frühzeitige Analyse bestehender Verträge, um sich rechtzeitig auf die veränderten Anforderungen hinsichtlich der bilanziellen Abbildung vorbereiten zu können.
Was ändert sich konkret?
In unserer Ausgabe aus April 2025 (vgl. Corporate Treasury News (04/2025): Neue Regelungen hinsichtlich der Bilanzierung von naturabhängigen Stromverträgen nach IFRS 9 und IFRS 7) haben wir die Auswirkungen hinsichtlich der Bilanzierung von Power Purchase Agreements bereits ausführlich behandelt. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen die nachfolgenden drei Punkte:
- Own Use Exemption: Die Eigenbedarfsausnahme kann für naturabhängige Energiequellen künftig auch dann angewendet werden, wenn Unternehmen aufgrund von Marktgegebenheiten temporär überschüssigen Strom verkaufen müssen – vorausgesetzt, das neue „Net Purchaser“-Kriterium wird erfüllt.
- Hedge Accounting: Es werden Erleichterungen für die Bildung von Sicherungsbeziehungen geschaffen. PPAs können als Sicherungsinstrumente genutzt werden, auch wenn die designierte Strommenge variabel ist.
- Erweiterte Anhangangaben: Es greifen neue Disclosure-Pflichten nach IFRS 7, um die Auswirkungen von PPAs auf die Finanzlage und Cashflows transparent darzustellen.
Ab wann treten die Regelungen in Kraft?
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, aber nicht verpflichtend. Wichtig: Die Anwendung erfolgt bzgl. der Eigenbedarfsausnahme grundsätzlich retrospektiv, was bedeutet, dass bestehende Verträge erneut bilanziell zu würdigen sind.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Vertragsanalyse starten: Prüfen Sie, ob Ihre PPAs die neuen Kriterien für die Own Use Exemption erfüllen.
- Anwendung von Hedge Accounting überdenken: Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten zur Bildung von Sicherungsbeziehungen, beispielsweise falls eine Anwendung der Own Use Exemption nicht möglich sein sollte.
- Reporting anpassen: Bereiten Sie sich auf die erweiterten Disclosure-Anforderungen vor und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Daten und Informationen vorliegen.
Fazit:
Die Neuerungen sind nicht nur ein Detail, sondern eine substanzielle Änderung der Bilanzierungsregeln für Power Purchase Agreements. Eine frühzeitige Analyse und Vorbereitung sind entscheidend, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen und spätere Komplikationen zu vermeiden.
Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 161, Dezember 2025
Autoren:
- Robert Abendroth, Partner, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
- Jeannine Widawski, Managerin, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
Ihre Ansprechperson
Robert A. Abendroth
Partner, Audit, Finance and Treasury Management
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft