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      BMF, Schreiben vom 15. Oktober 2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243

      Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können – ab 2027 wird auch die Ausstellung verpflichtend.

      Ein Jahr nach dem ersten BMF-Schreiben zur E-Rechnung hat das BMF nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, das wichtige Anpassungen und Klarstellungen enthält – etwa zur Versandpflicht von E-Rechnungen durch Kleinunternehmern und zur Abgrenzung von E-Rechnungen gegenüber anderen Rechnungsarten.

      In unserem Webcast fassen Christopher Böcker und Astrid Ras die wichtigsten Punkte des finalen BMF-Schreibens kompakt und praxisnah zusammen Zum Videowebcast >

      Alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier >

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