Wer sie genau liest, erkennt in der Novelle schließlich auch eine über Deutschland hinausreichende Dimension. Auf europäischer Ebene werden derzeit von zahlreichen Institutionen intensiv Vereinfachung, Bürokratieabbau und Proportionalität diskutiert.
Der Hintergrund: Viele Institute beklagen seit Jahren eine stetig steigende regulatorische Komplexität, die insbesondere mit Vorgaben aus Europa in Zusammenhang gebracht wird. Die deutsche Aufsicht hat zum Beispiel zum Kleinbankenregime eine wichtige Debatte auf europäischer Ebene angestoßen. Diese wird im Rahmen des Berichts der EU-Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie eines für 2027 anstehenden neuen Bankenpakets prominent aufgegriffen.
Die neue MaRisk kann daher als bemerkenswertes Signal für die sogenannte Säule II verstanden werden: Weniger Regulierungstext bedeutet nicht automatisch weniger Finanzstabilität. Im Idealfall entstehen sogar bessere Ergebnisse der Beaufsichtigung, wenn Institute stärker eigenverantwortlich handeln und Risiken tatsächlich steuern, statt primär Checklisten zu erfüllen. Deutschland könnte damit aufzeigen, dass effektive Aufsicht und regulatorische Vereinfachung keine Gegensätze sein müssen.
Das gilt auch für künftige Transformationen von EBA-Leitlinien. Mit der Umsetzung umfassender EBA-Leitlinien zu Umwelt-Szenarioanalyse durch exakt drei Sätze im Haupttext des Rundschreibens zeigt die BaFin einen bemerkenswert pragmatischen Weg für künftige Flexibilität auf Seiten der LSIs auf, ohne die grundlegende Überführung von EBA-Vorgaben in die nationale Verwaltungs- und Aufsichtspraxis zu gefährden.