Aufgrund von geringem Eigenkapital oder fehlenden Sicherheiten fällt vielen Unternehmen eine Kreditaufnahme bei Banken schwer. Mit öffentlichen Bürgschaften können Bund und Länder diesen Unternehmen die Aufnahme eines Kredits erleichtern. Dabei lassen sich die Bürgschaften an die unterschiedlichen betrieblichen Bedürfnisse anpassen, um die Unternehmen optimal zu unterstützen.
Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für Erst- oder Ersatzinvestitionen, für die Beschaffung von Betriebsmitteln sowie für Avale. Lediglich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich tragfähige Vorhaben, bei denen andere Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, werden unterstützt. Das durch den verbürgenden Kredit finanzierte Vorhaben muss in Brandenburg durchgeführt werden.