Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11. November 2020 zur Kapitalertragsteuer bringt auch interessante Erkenntnisse für Fondsanleger mit sich.
Wer sehr alte, vor dem 1. Januar 2009 erworbene Fondsanteile verkauft, erhält den Teil des Wertzuwachses, der bis zum 31. Dezember 2017 aufgelaufen ist, bei Veräußerung steuerfrei. Sind bis zum selben Termin dagegen Verluste entstanden, so sind diese steuerlich nicht zu berücksichtigen.