Das IASB hat im Dezember 2025 mit dem Exposure Draft „Risk Mitigation Accounting“ neue Regelungen zur bilanziellen Abbildung des Risikomanagements von Zinsrisiken auf Portfolio-Ebene unter IFRS 9 vorgeschlagen. Bei Einführung des IFRS 9 ließ das IASB das sogenannte Macro Hedge Accounting zunächst außen vor, sodass solche Sicherungsbeziehungen bisher gemäß IFRS 9.6.1.3 weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 bilanziert wurden. Der Exposure Draft betrifft insofern im Wesentlichen Finanzinstitute sowie Industrieunternehmen, die entsprechende Sicherungsbeziehungen designieren und ein ausgeprägtes Risikomanagement im Sinne des Standards unterhalten.
Unternehmen wurde bis zur Finalisierung des IFRS 9 die Möglichkeit eingeräumt, Sicherungsbeziehungen jeglicher Art weiterhin auf Basis des IAS 39 zu designieren und zu bilanzieren. Mit der Veröffentlichung des Exposure Drafts zeichnet sich nun ein Ende dieser Übergangsregelung ab. Mit der Finalisierung des IFRS 9 wird der IAS 39 vollständig zurückgezogen. Unternehmen, die gegenwärtig noch Hedge Accounting unter IAS 39 bilanzieren, müssen sich nunmehr mit etwaigen Anpassungen und Umstellungseffekten auseinandersetzen.
Um die Bedeutung und Potenziale des bevorstehenden Umstiegs zu identifizieren, lohnt sich ein Blick auf die wesentlichen Änderungen im Hedge Accounting, die aus der Einführung von IFRS 9 resultieren.1 Der vorliegende Beitrag zeigt die entsprechenden Unterschiede der Regelungen des IAS 39 sowie des IFRS 9 im Hinblick auf Hedge-Accounting überblicksartig auf.