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      Wer ist vom Exposure Draft betroffen?

      Das IASB hat im Dezember 2025 mit dem Exposure Draft „Risk Mitigation Accounting“ neue Regelungen zur bilanziellen Abbildung des Risikomanagements von Zinsrisiken auf Portfolio-Ebene unter IFRS 9 vorgeschlagen. Bei Einführung des IFRS 9 ließ das IASB das sogenannte Macro Hedge Accounting zunächst außen vor, sodass solche Sicherungsbeziehungen bisher gemäß IFRS 9.6.1.3 weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 bilanziert wurden. Der Exposure Draft betrifft insofern im Wesentlichen Finanzinstitute sowie Industrieunternehmen, die entsprechende Sicherungsbeziehungen designieren und ein ausgeprägtes Risikomanagement im Sinne des Standards unterhalten.

      Unternehmen wurde bis zur Finalisierung des IFRS 9 die Möglichkeit eingeräumt, Sicherungsbeziehungen jeglicher Art weiterhin auf Basis des IAS 39 zu designieren und zu bilanzieren. Mit der Veröffentlichung des Exposure Drafts zeichnet sich nun ein Ende dieser Übergangsregelung ab. Mit der Finalisierung des IFRS 9 wird der IAS 39 vollständig zurückgezogen. Unternehmen, die gegenwärtig noch Hedge Accounting unter IAS 39 bilanzieren, müssen sich nunmehr mit etwaigen Anpassungen und Umstellungseffekten auseinandersetzen. 

      Um die Bedeutung und Potenziale des bevorstehenden Umstiegs zu identifizieren, lohnt sich ein Blick auf die wesentlichen Änderungen im Hedge Accounting, die aus der Einführung von IFRS 9 resultieren.1 Der vorliegende Beitrag zeigt die entsprechenden Unterschiede der Regelungen des IAS 39 sowie des IFRS 9 im Hinblick auf Hedge-Accounting überblicksartig auf.

      Neudefinition des Effektivitätsbegriffs

      Mit IFRS 9 wurde der Effektivitätsbegriff grundlegend überarbeitet. Die unter IAS 39 geltenden starren quantitativen Grenzen von 80-125% („bright line test“) und der damit verbundene hohe rechnerische Aufwand galten lange als praxisfern und willkürlich. IFRS 9 verzichtet hingegen vollständig auf diese Bandbreiten und fordert lediglich einen prospektiven Effektivitätsnachweis. Dieser Nachweis wird durch Aufzeigen eines ökonomischen Zusammenhangs zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft erbracht, wobei das Kreditrisiko die gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht neutralisieren und folglich die Sicherungsbeziehung dominieren darf. Weiterhin muss sich die angewendete Hedge Ratio aus den tatsächlichen Quantitäten von gesichertem Risiko und abgeschlossenen Sicherungsinstrument ergeben. Diese stärker qualitative Neuausrichtung reduziert das Risiko einer erzwungenen Auflösung von Sicherungsbeziehungen erheblich und erleichtert die Anwendung für Unternehmen. Insbesondere Strategien wie Proxy Hedges oder eine Late Designation werden durch die flexibleren Anforderungen begünstigt. 

      Damit schafft IFRS 9 eine stärkere Anbindung an die tatsächliche Risikomanagementpraxis und beseitigt zentrale Hürden, die unter IAS 39 die Nutzung von Hedge Accounting erschwerten. 

      Durchführung des Effektivitätsnachweis

      Im Hinblick auf den Nachweis einer ausreichenden Hedge Effektivität schreibt IFRS 9 keine konkrete Methode vor, verlangt jedoch, dass die gewählte Vorgehensweise die Charakteristika der Sicherungsbeziehung sowie alle potenziellen Quellen von Ineffektivitäten angemessen erfasst. Unternehmen tun daher gut daran, die Art und Stärke des fortlaufend zu beurteilenden ökonomischen Zusammenhangs bei der Durchführung zu berücksichtigen. Ist ein Nachweis über die Critical-Terms-Match-Methode möglich, bei der ein rein qualitativer Abgleich der bewertungsrelevanten Parameter beider Geschäfte erfolgt, ist von keinen oder geringfügigen Ineffektivitäten auszugehen. 

      Reicht ein rein qualitativer Nachweis nicht aus, muss der Zusammenhang quantitativ untermauert werden, beispielsweise durch eine Korrelationsanalyse. Der Standard gibt dabei keine festen Grenzwerte für die Kompensationswirkung oder die erforderliche Korrelation vor. Unternehmen müssen eigene Kriterien festlegen und diese konsistent anwenden. Diese Festlegung kann auf diverse Arten erfolgen, ist jedoch mit den Informationen, die auch im Managementprozess genutzt werden, in Einklang zu bringen. Dieser Interpretationsspielraum wird durch IFRS 9 weiter eingeschränkt, indem die Hedge Ratio im Designationszeitpunkt grundsätzlich keine Ineffektivität erwarten lassen darf. 

      Da das Kreditrisiko keine separat identifizierbare und bewertbare Risikokomponente darstellt, kann es im Rahmen der Designation nicht explizit ausgeschlossen werden und ist folglich integraler Bestandteil der Sicherungsbeziehung. Infolgedessen ist nachzuweisen, dass eine gegenläufige Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft tatsächlich existiert und nicht durch Ausfallrisiken zunichte gemacht wird. Im Hinblick auf das Sicherungsgeschäft kann der prospektive Nachweis, dass das Kreditrisiko eine untergeordnete Rolle spielt, in vielen Fällen auf qualitativer Basis durch Verweis auf Risikomanagementrichtlinien, Limit-Vergaben sowie Geschäftsabschlüsse mit Kernbanken mit einwandfreier Bonität erfolgen. Inwiefern die gesicherten Grundgeschäfte Kreditrisiken aufweisen, ist im Einzelfall zu berücksichtigen. 

      Jedoch ist das Kreditrisiko im Rahmen einer IFRS-konformen Fair Value Ermittlung und somit auch in der nach wie vor notwendigen rechnerischen Ermittlung der retrospektiven Ineffektivität zu berücksichtigen. Die Anwendungsvoraussetzungen in Bezug auf das Kreditrisiko sind komplex, mit Rechenaufwand verbunden und können auch bei ansonsten parameterkongruenten Sicherungsbeziehungen mit buchhalterisch zu erfassender Ineffektivität verbunden sein.

      Anwendung der Critical-Terms-Match-Methode

      Mit IFRS 9 wurde die Anwendung der Critical-Terms-Match-Methode deutlich vereinfacht. Während unter IAS 39 eine vollständige Übereinstimmung der bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft erforderlich war, genügt nun eine weitgehende Übereinstimmung („closely aligned“). Für diese Fälle lohnt sich eine Prüfung, ob im Rahmen des Überganges von Hedge Accounting nach IAS 39 zu IFRS 9 ein Methodenwechsel möglich und sinnvoll ist. Es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Folge eine entsprechende Methodenstetigkeit geboten ist. 

      Für die Praxis bedeutet dies einen erheblichen Effizienzgewinn: Der Effektivitätsnachweis kann häufiger qualitativ erbracht werden, ohne auf komplexe quantitative Verfahren zurückzugreifen. Dies ist besonders relevant bei technischen Abweichungen wie fehlender Terminkongruenz oder geringfügigen Unterschieden im Basiswert. 

      Trotz dieser Erleichterungen bleibt die Ausgestaltung anspruchsvoll. IFRS 9 definiert weder die „critical terms“, noch den Begriff „closely aligned“ abschließend. Unternehmen müssen daher selbst festlegen, welche Parameter als bewertungsrelevant gelten und wie die erforderliche Übereinstimmung zu definieren ist. Dies schafft mehr Flexibilität und Effizienz, erfordert aber klare interne Richtlinien zur konsistenten Anwendung.

      Risikokomponenten und Nettopositionen als zulässige Grundgeschäfte

      Durch das Verbot der Designation einzelner Risiken bzw. Risikokomponenten (mit Ausnahme des Währungsrisikos) konnten unter IAS 39 nicht-finanzielle Grundgeschäfte, wie beispielsweise Rohstofflieferverträge, lediglich für das gesamte Warenpreisrisiko als gesichertes Grundgeschäft designiert werden. Eine separate Designation des Rohstoffpreisrisikos war indes nicht möglich (IAS 39.82). Die abweichenden Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft (beispielsweise. aus Fracht- oder Lagerkosten) schlugen sich bei derartigen Sicherungsbeziehungen unmittelbar in der Effektivitätsmessung nieder. Mit IFRS 9 wurde die Designation einzelner Risikokomponenten nichtfinanzieller Grundgeschäfte ermöglicht (IFRS 9.6.3.7(a)), sofern diese eindeutig identifizierbar und verlässlich bewertbar sind. Diese Eigenschaften müssen im Einzelfall auf Basis der jeweiligen Marktstruktur und der damit verbundenen Fakten und Umstände analysiert und nachgewiesen werden.

      Zudem entfällt die frühere Homogenitätsanforderung an Portfolien. Unter IFRS 9 ist eine Designation einer Nettoposition eines Portfolios als Grundgeschäft zulässig, deren Einzeltransaktionen gegenläufige Risikocharakteristika aufweisen. In der Praxis betrifft dies häufig Absicherungsstrategien von Rohstoffpreisrisiken, welche durch eine erleichterte bilanzielle Abbildung und reduzierten Aufwand für Homogenitätstest profitieren können. Voraussetzung für eine solche Designation ist jedoch ein geschlossenes Portfolio, welches entsprechend dem Risikomanagementziel gesteuert wird. Für dynamische Portfolios erfolgt die Steuerung von Zinsrisiken im Exposure Draft zum Risk Mitigation Accounting unter IFRS 9 in Analogie zum Risikomanagement auf Grundlage der offenen Risikoposition. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Anforderungen an das Risikomanagement bezieht sich dieses Accountingmodell jedoch im Wesentlichen auf Banken.

      Durch die Änderungen in Bezug auf die Designation von Risikokomponenten und Nettopositionen steht den bilanzierenden Unternehmen insofern größerer Spielraum bei der Definition der gesicherten Grundgeschäfte zur Verfügung. 

      Anwendung des Cost-of-Hedging-Ansatzes

      IFRS 9 ermöglicht erstmals die ergebnisneutrale Abbildung nicht designierter Wertkomponenten von Sicherungsinstrumenten, als „Kosten der Absicherung“. Die Anwendbarkeit beschränkt sich allerdings auf den Zeitwert von Optionen, die Terminkomponente von Forwardgeschäften sowie Fremdwährungsbasisspreads. Diese werden zunächst im Eigenkapital erfasst und später im Gleichlauf mit dem Grundgeschäft in die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Anschaffungskosten eines nichtfinanziellen Postens umgegliedert. Unternehmen können nun den inneren Wert einer Option oder die Kassakomponente eines Forwards designieren und die verbleibenden Komponenten als Absicherungskosten behandeln. 

      Für die Praxis bedeutet dies eine realitätsnähere Darstellung von Sicherungsstrategien und vermeidet unerwünschte Ergebnisschwankungen, die unter IAS 39 häufig auftraten. Die Umsetzung ist jedoch komplex. So ist zu würdigen, ob sich die nicht designierte Komponente vollständig oder nur teilweise als Cost of Hedging qualifiziert. Hierzu ist ein sogenannter Actual-Aligned-Abgleich mit einem hypothetischen Sicherungsinstrument erforderlich. Zudem unterscheidet IFRS 9 zwischen transaktions- und periodenbezogener Umgliederung, was zusätzlichen Berechnungs- und Dokumentationsaufwand verursacht.

      Was jetzt zu tun ist

      Der Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 bringt zahlreiche Änderungen für die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen mit sich. Die flexibleren Anforderungen an den Effektivitätsnachweis, die erleichterte Anwendung der Critical-Terms-Match-Methode, die Möglichkeit zur Designation von Risikokomponenten sowie der Cost-of-Hedging-Ansatz führen zu einer deutlich stärkeren Anbindung an die tatsächliche Risikomanagementpraxis. Indes ist die praktische Umsetzung der teils sehr detaillierten Neuregelungen noch komplexer, als es unter IAS 39 bereits der Fall war. 

      Mit der nun absehbaren vollständigen Abschaffung von IAS 39 sollten Unternehmen zeitnah eine Betroffenheitsanalyse durchführen, um zu verstehen, welche Prozesse, Sicherungsstrategien und Systeme durch die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 beeinflusst und welche Optimierungspotenziale, unter Berücksichtigung etwaiger Kosten-Nutzen Überlegungen, gehoben werden können. Das Finance und Treasury Management Team unterstützt Sie gerne bei der Beantwortung dieser Fragen und steht Ihnen für einen praxisnahen Austausch und eine weitere Diskussion zur Verfügung.

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      1 Zu den im Folgenden dargestellten Änderungen siehe auch Prokop/Wallis, KoR 2021; Thomas, KoR 2015 sowie IDW RS HFA 48.  

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      Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 163, März 2026

      Autoren:

      • Ralph Schilling, CFA, Partner, Head of Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG 
      • Jan-Philipp Wallis, Senior Manager, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
      • Christopher Wilksen, Manager, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG

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