Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit – unabhängig vom Geschlecht. Obwohl dieses Prinzip im Grundsatz bekannt ist, bleibt es in der Praxis doch häufig unerfüllt. Im Vergleich zur bestehenden deutschen Regelung, dem Entgelttransparenzgesetz, bringt die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie deshalb erheblich strengere Vorgaben mit sich. Verstöße gegen die neuen Anforderungen werden künftig auch spürbar finanziell sanktioniert. Unternehmen sind daher gefordert, sich frühzeitig mit den kommenden Bestimmungen auseinanderzusetzen, die im Juni 2026 zu deutschem Recht werden.
Wie akut der Nachholbedarf derzeit noch ist, zeigt eine KPMG-Auswertung der Nachhaltigkeitsberichte von DAX-40-Unternehmen. Hier lag der unbereinigte Gender Pay Gap für das Berichtsjahr 2024 bei über 14 Prozent. In speziellen Sektoren sogar bei über 30 Prozent. Bis zur wirklichen Vergütungsgerechtigkeit ist also noch einiges zu tun.