Die EU Kommission hat die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland - und daneben auch gegen Estland, Lettland, Litauen und Ungarn - eingeleitet, weil diese Länder es versäumt hätten, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die in der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung festgelegten Vorschriften (DAC) einzuführen.
Pressemitteilung v. 1. Oktober 2026
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, Vorschriften über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die in der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Richtlinie 2011/16/EU des Rates, DAC) festgelegten Vorschriften einzuführen.
Im deutschen, estnischen, lettischen, litauischen und ungarischen Recht sind Sanktionen vorgesehen, die offenbar nicht ausreichen, um multinationale Unternehmensgruppen oder Einzelpersonen, die mit aggressiver Steuerplanung durch grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Verbindung stehen, von Verstößen abzuhalten. Zudem bieten die Sanktionsrahmen oft keine Möglichkeit, der Schwere, dem Ausmaß oder der Wiederholung der Verstöße gegen die DAC-Vorschriften, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zuwiderhandelnden oder der wirtschaftlichen Anreize für die beteiligten Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung Rechnung zu tragen. Diese Mängel könnten die Qualität, die Vollständigkeit und die Zuverlässigkeit der gemäß der DAC für den Austausch zwischen den Steuerbehörden bereitgestellten Informationen beeinträchtigen. Unwirksame Sanktionsrahmen schwächen das Funktionieren der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich in der Union.
Die Kommission ergreift diese Verfahrensschritte nach der Veröffentlichung zweier Berichte des Europäischen Rechnungshofs (Sonderbericht 03/2021 über den Austausch von Steuerinformationen in der EU und Sonderbericht 27/2024 über die Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und der Steuervermeidung durch Unternehmen), in denen die Notwendigkeit wirksamer Durchsetzungsmechanismen in den Mitgliedstaaten hervorgehoben wird. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an Deutschland, Estland, Lettland, Litauen und Ungarn, die nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten.