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      Das BZSt informiert u.a. über die Entgegennahme und den internationalen Austausch von Mindeststeuer-Berichten (GiR) mit EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten für den Meldezeitraum 2024 (Abgabefrist grds. 30.06.2026). Derzeit gingen insgesamt 33 Jurisdiktionen davon aus, zum 31.05.2026 über ein voll funktionsfähiges System zur Einreichung der Mindeststeuer-Berichte zu verfügen und erstmalig bis zum 31.12.2026 auf Basis der völkerrechtlichen Vereinbarung (GIR MCAA) Mindeststeuer-Berichte auszutauschen. Dies kann zu einer Befreiung von der Abgabepflicht des Mindeststeuer-Berichts für Geschäftseinheiten in Deutschland führen (Inbound-Fall), auch wenn die völkerrechtliche Vereinbarung zum Austausch der GiR nicht rechtzeitig bis zum 30.06.2026 wirksam wird. Diese Vorgehensweise ist auf OECD-Ebene mit derzeit 32 anderen Staaten abgestimmt.

      Hintergrund

      Bis zum 30.06.2026 haben betroffene (multinationale) Unternehmensgruppen erstmalig für den Meldezeitraum 2024 einen Mindeststeuer-Bericht beim BZSt abzugeben. Die Verpflichtung entfällt, wenn der Mindeststeuer-Bericht von der obersten Muttergesellschaft oder einer von ihr zur Übermittlung beauftragten Geschäftseinheit in ihrem jeweiligen Belegenheitsstaat abgegeben wurde und der Belegenheitsstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht, die für das Geschäftsjahr einen automatischen Austausch von Mindeststeuer-Berichten durch den jeweiligen Belegenheitsstaat mit der Bundesrepublik Deutschland vorsieht (§ 75 Abs. 2 MinStG).

      Als völkerrechtliche Vereinbarung kommen zweiseitige Abkommen oder mehrseige Übereinkommen in Betracht. Die völkerrechtliche Vereinbarung ist wirksam, wenn sie im zwischenstaatlichen Verhältnis Anwendung findet, was grundsätzlich auch die innerstaatliche Anwendung voraussetzt. Es muss also in den jeweils betroffenen Vertragsstaaten umgesetzt sein.

      Eine entsprechende völkerrechtliche Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information Returns - GIR MCAA) wurde am 19.09.2025 geschlossen und von mittlerweile 32 Staaten (Stand 05.05.2026) unterzeichnet. Das deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Daher kann aktuell nicht davon ausgegangen werden, dass das GiR MCAA rechtzeitig bis zum 30.06.2026 wirksam in deutsches Recht umgesetzt wird. Ähnlich sieht es auch in mehreren anderen Staaten aus, die zwar das GIR MCAA unterzeichnet, aber noch nicht umgesetzt haben.

      Empfehlung durch die OECD

      Vor diesem Hintergrund hat sich die Mehrzahl der Jurisdiktionen, die für das Jahr 2024 bereits die Globale Mindestbesteuerung umgesetzt haben, darauf verständigt, dass (im Rahmen des gesetzlich Denkbaren) auf Sanktionen im Zusammenhang mit lokalen Meldepflichten oder auf die Durchsetzung lokaler Meldepflichten vor Ablauf der erstmaligen Austauschfrist verzichtet werden soll. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mindeststeuer-Bericht zentral in einer Jurisdiktion eingereicht wird, die davon ausgeht, zum 31.05.2026 über ein voll funktionsfähiges System zur Einreichung der Mindeststeuer-Berichte zu verfügen. Zudem muss die Jurisdiktion erstmalig bis zum 31.12.2026 auf Basis des GIR MCAA Mindeststeuer-Berichte austauschen. Davon gehen derzeit 33 Jurisdiktionen aus.

      BZSt Pillar 2 Newsletter 01/2026 (Auszug)

      Mindeststeuer-Berichte werden mit den Mitgliedstaaten der EU auf Grundlage der DAC 9-Richtlinie und mit Drittstaaten auf Grundlage des GIR MCAA (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information Returns) ausgetauscht.

      Geschäftseinheiten in Deutschland sind dann von der Abgabe eines Mindeststeuer-Berichts befreit, wenn der Mindeststeuer-Bericht von der obersten Muttergesellschaft oder einer von ihr zur Übermittlung beauftragten Geschäftseinheit in ihrem jeweiligen Belegenheitsstaat abgegeben wurde und der Belegenheitsstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder eine wirksame völkerrechtliche Vereinbarung besteht, die für das Geschäftsjahr einen automatischen Austausch von Mindeststeuer-Berichten durch den jeweiligen Belegenheitsstaat mit der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland vorsieht.

      Derzeit gehen insgesamt 33 Jurisdiktionen davon aus, zum 31.05.2026 über ein voll funktionsfähiges System zur Einreichung der Mindeststeuer-Berichte zu verfügen und erstmalig bis zum 31.12.2026 auf Basis des GIR MCAA Mindeststeuer-Berichte auszutauschen.

      Wenn der Mindeststeuer-Bericht zentral in einer dieser Jurisdiktionen eingereicht wird, soll verzichtet werden

      • auf Sanktionen, die andernfalls im Zusammenhang mit lokalen Meldepflichten gelten, oder
      • auf die Durchsetzung lokaler Meldepflichten vor Ablauf der erstmaligen Austauschfrist.

      Folgende Jurisdiktionen haben sich auf eine solche Vorgehensweise verständigt:

      1. Australien
      2. Österreich
      3. Barbados
      4. Belgien
      5. Bulgarien
      6. Kanada
      7. Kroatien
      8. Tschechien
      9. Dänemark
      10. Finnland
      11. Frankreich
      12. Deutschland
      13. Gibraltar
      14. Griechenland (Anmerkung: Griechenland wendet diese Vorgehensweise nur gegenüber EU-Mitgliedstaaten an)
      15. Ungarn
      16. Irland
      17. Italien
      18. Japan (Anmerkung: Japan hat eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung implementiert, die ab dem 1. April 2024 gilt. Unternehmensgruppen können einen Mindeststeuer-Bericht in Japan über Central Filing nur dann einreichen, wenn das Geschäftsjahr frühestens 1. April 2024 beginnt.)
      19. Korea
      20. Liechtenstein
      21. Luxemburg
      22. Niederlande
      23. Norwegen
      24. Polen (Anmerkung: Polen wendet diese Vorgehensweise nur gegenüber EU-Mitgliedstaaten an)
      25. Portugal
      26. Rumänien
      27. Spanien
      28. Schweden
      29. Schweiz
      30. Slowenien
      31. Südafrika
      32. Türkei
      33. Vereinigtes Königreich

      Demnach nehmen folgende Jurisdiktionen (noch) nicht an der Verständigung teil:

      • Bahamas
      • Nord-Mazedonien
      • Slowakei (allerdings grds. über die DAC9 abgedeckt)
      • Vietnam

      Der vollständige Text der von den Jurisdiktionen vereinbarten Vorgehensweise wurde kann im Dokument der OECD abgerufen werden.


      Fundstelle: Bericht tagesschau.de vom 12.01.2026

      News-Kategorie: Steuerpolitik

      Archiv - Tax News - Kategorie Steuerpolitik

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