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      Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 20. April 2026 die DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (DRSC Interpretation 5) verabschiedet und heute veröffentlicht.

      Gegenstand dieser Interpretation ist die Bilanzierung steuerlicher Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO in einem IFRS-Abschluss, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen.

      DRSC Interpretation 5 ist eine Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS, der durch die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss anzupassen war.

      Die Interpretation enthält insbesondere neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 18. Sie enthält keine neuen Vorgaben dazu, wie diese Nebenleistungen dem Grunde oder der Höhe nach angesetzt und bewertet werden.

      Gegenüber dem Entwurf vom 13. November 2025 wurden nur wenige Änderungen in der Begründung vorgenommen. DRSC Interpretation 5 (IFRS) ist mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

      Die Pressemitteilung des DRSC können Sie hier und die Übersicht über die Änderungen im Vergleich zu dem Entwurf können Sie hier herunterladen.

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