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      Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18) verabschiedet, die den zuletzt 2014 geänderten IDW RS HFA 18 zum gleichen Thema ersetzt. Die IDW Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. März 2026 beginnen.

      Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur wenige Änderungen vorgenommen.

      Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 18 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben.

      Die Verlautbarung wird in Heft 4/2026 der IDW Life veröffentlicht.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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