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      Die BaFin hatte in ihrer Mitteilung vom 27.11.2025 den Prüfungsschwerpunkt „Lageberichterstattung im sich ändernden makroökonomischen Umfeld“ als ergänzenden nationalen Prüfungsschwerpunkt für Jahresfinanzberichte 2025 bekannt gegeben. In einer den Prüfungsschwerpunkt konkretisierenden Präsentation der BaFin anlässlich der 17. Jahrestagung „Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung“ vom 9.12.2025 („DAI-Konferenz“) wurde eine „Alleinige Verengung des Prognoseberichts auf interne Steuerungsgrößen“ als potenzielle Fehlerquelle genannt. Die Auffassung der BaFin könnte so verstanden werden, dass eine Prognoseberichterstattung, die auf die Prognose der bedeutsamsten Leistungsindikatoren beschränkt ist, zumindest in spezifischen Situationen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

      Nach Auffassung des FAB ist es dagegen – dem Konzept des DRS 20 folgend – unabhängig von der Situation gerade sachgerecht, dass sich die Prognoseberichterstattung nur auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren und damit nur auf interne Steuerungsgrößen bezieht. Eine unsachgerechte Verengung kann darin nicht gesehen werden. Eine Erweiterung der Prognoseberichterstattung um die verpflichtende Prognose von nicht bedeutsamsten Leistungsindikatoren würde aus Sicht des FAB eine Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und eine Änderung des DRS 20 erforderlich machen.

      Der FAB weist allerdings darauf hin, dass es spezifische Situationen geben kann – wenn z.B. eine angespannte Liquiditätslage nicht von den (bisherigen) bedeutsamsten Leistungsindikatoren abgedeckt ist –, in denen besonders gewürdigt werden sollte, ob es zu einer Änderung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren seitens des Unternehmens bzw. des Konzerns gekommen ist. Im Falle einer Änderung müssen dann auch diese neuen bzw. geänderten bedeutsamsten Leistungsindikatoren im (Konzern-)Lagebericht prognostiziert werden.

      Die FAB-Berichterstattung kann (derzeit nur) im Mitgliederbereich der Webseite des IDW heruntergeladen werden. In Kürze wird die FAB-Berichterstattung auch im öffentlichen Bereich der IDW-Webseite verfügbar sein.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

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