Die SPD (Bundestagsfraktion und Parteiführung) hat laut Medienberichten ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt.
Die Eckpunkte des Reformkonzepts sind:
Lebensfreibetrag: Erben sollen über einen lebenslangen Steuerfreibetrag von einer Million Euro verfügen. Dieser soll sich zusammensetzen aus 900.000 Euro für Erwerbe innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erwerbe von entfernt oder nicht verwandten Personen. Damit ginge die Abschaffung der aktuellen 10-Jahres-Regel für die individuellen Freibeträge einher.
Unternehmen: Für Betriebsvermögen ist ein (zusätzlicher) Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen. Die derzeitigen Verschonungsregeln würden abgeschafft.
Stundung: Die Stundungsmöglichkeiten sollen ausgeweitet werden. Vorgesehen sind Stundungsmöglichkeiten von bis zu 20 Jahren (wohl beschränkt auf die Übertragung von Betriebsvermögen).
Immobilien: Die Übertragung eines Familienheims soll steuerfrei möglich sein, wenn die Kinder im Haus der Eltern wohnen bleiben.
Steuersatz: Die Höhe der Steuersätze wird nicht thematisiert.
Hinweis: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den aktuellen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen steht noch aus (Az. BVerfG 1 BvR 804/22).