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      Bestimmte multinationale umsatzstarke Unternehmen bzw. Konzerne sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vom 21. Juni 2023 verpflichtet, einen sogenannten Ertragsteuerinformationsbericht (EIB) zu erstellen und offenzulegen. Gegenstand des Berichts sind insbesondere länderbezogene Angaben wie Umsatz, Ergebnis vor Steuern, Steueraufwand und gezahlte Steuern. Die Vorschriften zum EIB sind erstmals für ein nach dem 21. Juni 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden. Wir berichteten in den KPMG Accounting News Juli/August 2023.

      Der EIB ist auf Basis eines vorgegebenen Formblattes und in einem festgelegten maschinenlesbaren Format zu erstellen. Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung EU 2024/2952 am 2. Dezember 2024 hat die EU-Kommission ein Musterformblatt und Berichtsformat zur standardisierten Darstellung von Ertragsteuerinformationen vorgegeben. Als elektronisches Berichtsformat wurde wieder das Inline-XBRL-Format vorgegeben, das eine menschen- und maschinenlesbare Wiedergabe des EIB ermöglicht.

      Zur Unterstützung bei der Erstellung des EIB hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2025 mehrere Dokumente veröffentlicht, wie die public Country-by-Country Reporting (pCbCR) Taxonomie (in allen EU-Sprachen) mit den für die Auszeichnung zu verwendenden Elementen, Erläuterung der Taxonomie und Details zu den XBRL-Eigenschaften, ein Reporting Manual zu spezifischen technischen Fragen und einen (freiwillig anwendbaren) Report Generator zur Erstellung des EIB nebst dazugehöriger Guidance.

      Die Dokumente können hier heruntergeladen werden.

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      Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung

      KPMG Express Accounting News - Archiv

      Themensammlung der Ad-hoc Informationen zu neuen Anforderungen an die Rechnungslegung
      Wassertropfen auf Pflanze

      Ihre Ansprechperson

      Prof. Dr. Hanne Böckem

      Partner, Audit, DPP

      KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft