Mit Ablauf der letzten Sitzung des Bundestags im Kalenderjahr 2025 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) das im Vorjahr veröffentlichte F&A-Papier zur verzögerten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aktualisiert. Den Ausführungen liegt die Annahme zugrunde, dass das Gesetzgebungsverfahren aller Voraussicht nach nicht bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein wird und das Gesetz daher nicht vor Jahresende 2025 in Kraft treten wird.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Der durch das CSR-RUG geschaffene Rechtsrahmen zur nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattungspflicht bleibt für 2025 weiterhin gültig.
- Ein am oder nach dem 1. Januar 2026 verabschiedetes CSRD-Umsetzungsgesetz kann nicht auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgeschlossene Geschäftsjahre zurückwirken.
- Für die nichtfinanzielle (Konzern-)Berichterstattung des Geschäftsjahres 2025 kann – wie schon im Geschäftsjahr 2024 – der erste Satz der ESRS als Rahmenwerk angewendet werden.
Die Pressemitteilung mit einer Zusammenfassung des im Mitgliederbereich veröffentlichten F&A-Papiers ist hier verfügbar.