Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 13. November 2025 den Entwurf der DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 5) veröffentlicht.
Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung steuerlicher Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO in einem IFRS-Abschluss, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen.
E-DRSC Interpretation 5 ist der Entwurf einer Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS, der durch die Veröffentlichung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss anzupassen ist.
Der Entwurf schlägt in Tz. 14 bis 16 insbesondere die Zuordnung ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu den Kategorien entsprechend den neuen Vorschriften nach IFRS 18 vor. Daneben wird in Tz. 17 der Ausweis von Zahlungsströmen aus erhaltenen und gezahlten Zinsen im Zusammenhang mit Ertragsteuern in der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 in der Fassung des IFRS 18 thematisiert.
Die Kommentierungsfrist zum Entwurf läuft bis einschließlich 28. Februar 2026.
Die Pressemitteilung des DRSC können Sie hier und den Entwurf der Interpretation können Sie hier herunterladen.