Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 25. Juli 2025 delegierte Verordnungen (EU) 2025/753, 2025/754 und 2025/755 als Ergänzung zur EU-Green Bond Verordnung vom 30. November 2023. Wir berichteten zur EU-Green Bond Verordnung in den Express Accounting News 40/2023.
Die delegierte Verordnung (EU) 2025/753 ergänzt insbesondere Art. 21 der EU-Green Bond Verordnung (2023/2631) um Vorlagen für die nach der Emission erfolgende freiwillige Offenlegung der in Art. 21 genannten Angaben zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und an Nachhaltigkeitszielen geknüpften Anleihen. Zudem gibt sie mitunter Hinweise zur Häufigkeit der Offenlegung, der Veröffentlichung sowie der Verfügbarkeitsdauer auf der Webseite des Emittenten. Es besteht keine Verpflichtung zur Verwendung dieser Vorlagen für die Offenlegung der in Art. 21 geforderten Angaben. Im Einklang mit den Änderungen der EU-Prospektverordnung sollten Emittenten, die sich für die Verwendung dieser Vorlagen entscheiden, die entsprechenden freiwilligen Angaben in den Wertpapierprospekt aufnehmen, insofern eine Prospektpflicht für die Emission besteht.
Die delegierte Verordnung (EU) 2025/754 ergänzt dagegen Art. 63 der EU-Green Bond Verordnung und legt genauere Verfahrensvorschriften für die Ausübung der Befugnis der ESMA zur Verhängung und Vollstreckung von Sanktionen, Geldbußen oder Zwangsgeldern fest.
Die delegierte Verordnung (EU) 2025/755 ergänzt abschließend Art. 66 der EU-Green Bond Verordnung und präzisiert die Gebühren für Registrierung, Zulassung und Aufsicht, die externen Prüfern von der ESMA in Rechnung gestellt werden.
Die delegierten Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die veröffentlichten delegierte Verordnungen sowie die begleitenden Leitlinien können hier abgerufen werden.