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      Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 28. April 2025 den Entwurf einer Anpassung zum IFRS Sustainability Disclosure Standards „IFRS S2 – Climate-related Disclosures“ veröffentlicht und den Konsultationsprozess hierzu eingeleitet. Die Vorschläge enthalten Erleichterungen für berichtende Unternehmen bei der Anwendung der Vorschriften für die Offenlegung von Treibhausgasen.

      Die Änderungen zielen nicht auf eine Verringerung der Angaben zu Treibhausgasemissionen ab, sondern sollen den Unternehmen die Anwendung der Standards erleichtern und gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der berichteten Informationen erhalten. Enthalten sind u.a.:

      • Erleichterung bei Scope 3 Kategorie 15-Emissionen im Zusammenhang mit Derivaten und bestimmten Finanzaktivitäten,
      • Erleichterung der Verwendung des Global Industry Classification Standard (GICS) unter bestimmten Umständen bei der Offenlegung von Informationen über finanzierte Emissionen,
      • Klarstellung zur Erleichterung, andere Methoden als die des Greenhouse Gas Protocols zu nutzen und
      • Erlaubnis zur Verwendung von anderen globalen Erwärmungspotenzial-Werten (GWP) als die aktuellen Werte des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC).

      Die Standards des ISSB sind vorbehaltlich einer Umsetzung in nationales Recht für Berichtsperioden ab 2024 anzuwenden. Eine Umsetzung in nationales Recht ist für Deutschland momentan nicht vorgesehen, sodass bisher für deutsche Unternehmen keine Berichtspflicht besteht. Davon unberührt können Unternehmen die Standards freiwillig (zusätzlich) anwenden.

      Das ISSB bittet in einer 60-tägigen Konsultationsphase, die am 27. Juni 2025 endet, um Rückmeldungen zu den Vorschlägen. Es wird diese Rückmeldungen prüfen und beabsichtigt, die neuen Standards vorbehaltlich der Rückmeldungen bis Ende des Jahres zu veröffentlichen.

      Der Entwurf der Änderungen sowie weitere Materialien können über die Webseite der IFRS Foundation heruntergeladen werden.

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