Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
VAT Newsletter Oktober 2025
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Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung
BMF, Schreiben vom 15. Oktober 2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können – ab 2027 wird auch die Ausstellung verpflichtend.
Ein Jahr nach dem ersten BMF-Schreiben zur E-Rechnung hat das BMF nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, das wichtige Anpassungen und Klarstellungen enthält – etwa zur Versandpflicht von E-Rechnungen durch Kleinunternehmern und zur Abgrenzung von E-Rechnungen gegenüber anderen Rechnungsarten.
In unserem Webcast fassen Christopher Böcker und Astrid Ras die wichtigsten Punkte des finalen BMF-Schreibens kompakt und praxisnah zusammen:
Alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier:
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Kathrin Feil
Partnerin, Tax - Head of Indirect Tax Services
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Oliver Buttenhauser
Partner, Tax, Indirect Tax Services
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