Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 1. Juli 2025 die Verordnung (EU) Nr. 2025/1266 vom 30. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf International Financial Reporting Standard 9 und International Financial Reporting Standard 7 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben übernommen.
Die Änderungen, welche am 18. Dezember 2024 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, betreffen die Abbildung von Verträgen, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (sog. Power Purchase Agreements), in den Abschlüssen der Unternehmen (siehe auch Express Accounting News 65/2024).
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB zulässig.