Rat nimmt Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter"/"VAT in the Digital Age – ViDA" an
VAT Newsletter März 2025
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Rat, Pressemitteilung vom 11. März 2025; News announcement 11 March 2025, Directorate-General for Taxation and Cus-toms Union
Das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) wurde am 11. März 2025 nach einer erneuten Konsultation des Europäischen Parlaments vom Rat angenommen und wird schrittweise bis Januar 2035 eingeführt. Die Änderungen beruhen auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom 8. Dezember 2022.
„Die Mehrwertsteuervorschriften der EU müssen mit der digitalen Transformation unserer Wirtschaft Schritt halten. Dieses Paket wird der EU einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern.“
Andrzej Domanski, polnischer Finanzminister
Das verabschiedete Paket umfasst Änderungen an der MwStSystRL, eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich der für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Mehrwertsteuer und eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich der Informationsanforderungen für bestimmte MwSt-Regelungen.
Die Änderungen an der MwSt-SystRL betreffen die Einführung der elektronischen Rechnung auf europäischer Ebene (sog. E-Rechnung) und das damit verbundene digitale Meldesystem, die Leistungskettenfiktion für digitale Plattformen und die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung.
Nach Inkrafttreten können Mitgliedstaaten die obligatorische elektronische Rechnungsstellung unter bestimmten Bedingungen einführen und der Rahmen für eine einzige Anlaufstelle für Einfuhren (IOSS) wird verbessert, um die Kontrollen zu verbessern.
Ab dem 1. Januar 2027 werden sich geringfügige rechtliche Klarstellungen auf die Nutzer der One-Stop-Shop- und IOSS-Systeme auswirken.
Ab dem 1. Juli 2028 müssen Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung neue Maßnahmen für fiktive Anbieter einhalten, während die Reformen der einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung und die obligatorische Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für nicht identifizierte Anbieter beginnen werden. Die Konsignationslagerregelung soll nur noch für bis zum 30. Juni 2028 eingelagerte Gegenstände gelten.
Die Anforderungen an die digitale Berichterstattung werden sich ab dem 1. Juli 2030 auf grenzüberschreitende B2B-Transaktionen auswirken.
Bis zum 1. Januar 2035 müssen Mitgliedstaaten mit einer inländischen Verpflichtung zur Meldung digitaler Echtzeittransaktionen ihre Systeme an die EU-Standards anpassen, was die letzte Phase dieses umfassenden ViDA-Pakets darstellt.
Die nächsten Schritte:
Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten alle am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Während die Verordnungen direkt anwendbar sind, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
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