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Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 26. Februar 2025 ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760).

Für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen vor:

  • Verschiebung der erstmaligen Berichtspflicht für die Unternehmen der „zweiten und dritten Welle“ um zwei Jahre
  • Verkleinerung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro
  • Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts für Berichtsstandards zur freiwilligen Berichterstattung auf Grundlage des von der EFRAG entwickelten VSME-Standards
  • Begrenzung der Möglichkeit zur Einholung von Informationen von Unternehmen aus der Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Mitarbeitern auf die von den VSME-Standards vorgegebenen Informationen
  • Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) in den nächsten sechs Monaten mit dem Ziel der wesentlichen Reduzierung der erforderlichen Datenpunkte, die Klarstellung unklarer Anforderungen, einer besseren Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften und einer generellen Vereinfachung der Anforderungen
  • Streichung der Einführung von sektorbezogenen Berichtsstandards
  • Abkehr von der in Aussicht gestellten Erhöhung der Prüfungsintensität von einer Limited Assurance zu einer Reasonable Assurance

Für die EU-Taxonomie-Verordnung schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen vor:

  • Verpflichtende Taxonomie-Berichterstattung nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro
  • Darüber hinaus sollen Unternehmen, die bereits Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeitsziele gemacht haben, freiwillig über ihre teilweise EU-Taxonomie-Konformität berichten können. Die Kommission schlägt weitere Änderungen zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung vor, darunter die Vereinfachung der Meldebögen und die Nutzung eines Wesentlichkeitskonzepts.

Bis zur Verabschiedung der Änderungen muss der durch die EU-Kommission veröffentlichte Vorschlag den weiteren EU-Gesetzgebungsprozess unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats durchlaufen. Um für deutsche Unternehmen Rechtswirkung zu erlangen, müssen die Regelungen der CSRD und CSDDD einschließlich der Änderungen durch die Omnibus-Initiative zunächst noch in nationales Gesetz umgesetzt werden.

Die Pressemitteilung mit den Vorschlägen für das Erste Omnibus-Paket ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

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